Die FMA hatte Staudinger per Bescheid aufgetragen, die "unerlaubte Entgegennahme fremder Gelder" zu unterlassen. Staudinger hatte von Freunden und Bekannten drei Millionen Euro eingesammelt und zahlt dafür vier Prozent Zinsen. Dies qualifizierten die Finanzaufseher als Bankgeschäfte, die in Österreich nur mit entsprechender Konzession ausgeübt werden dürfen - diese besitzt Staudinger nicht und wurde daher mit einer Strafe belegt.
"Gehe, wenn's sein muss, ins Gefängnis"
In seinem Gesuch auf aufschiebende Wirkung an den VfGH hatte Staudinger ausgeführt, dass seine Tätigkeit "keine Bedrohung des österreichischen Bankwesens" darstelle und die Stabilität des Finanzplatzes nicht beeinträchtige. "Dies genügt jedoch nicht als Begründung, warum für ihn ein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht. Vielmehr wäre es notwendig gewesen, präzise darzustellen, welche besonderen Nachteile es konkret für ihn gibt", erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth die Entscheidung.
Mit dem Beschluss des VfGH gilt der Bescheid der Finanzmarktaufsicht, Staudinger muss die 10.000 Euro bezahlen. "Ich gehe, wenn's sein muss, ins Gefängnis", gab er sich am Dienstagabend dennoch kämpferisch. "Nach dem Gesetz kann die FMA meine Firma schließen, wenn ich den FMA-Bescheid nicht befolge", weiß Staudinger. "Dass das in den Augen des Verfassungsgerichtshofs kein unverhältnismäßiger Nachteil ist, finde ich erstaunlich."
"Keinerlei Rückschlüsse, wie VfGH in Sache selbst entscheidet"
Wie Neuwirth weiters betonte, lasse der aktuelle Entscheid des Höchstgerichts "keinerlei Rückschlüsse darauf zu, wie der Verfassungsgerichtshof in der Sache selbst entscheiden wird". Im Schnitt dauern Verfahren beim VfGH neun Monate, Staudingers Beschwerde ist seit Mitte Jänner anhängig.
Unabhängig davon hat die FMA gegen Staudinger bereits eine Verwaltungsstrafe von 2.000 Euro verhängt, gegen die der Schremser Unternehmer schon im Vorjahr Rechtsmittel eingelegt hatte. In dieser Angelegenheit ist nun der Unabhängige Verwaltungssenat am Zug.
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