Mordfall Paulina

OLG erhöht Strafe für Stiefbruder auf 8,5 Jahre

Österreich
10.01.2013 12:02
Das Oberlandesgericht Linz hat am Donnerstag die Strafe für den 20-jährigen Stiefbruder der im Juli 2011 getöteten 14-jährigen Paulina wegen Beihilfe zum Mord auf achteinhalb Jahre hinaufgesetzt. Im Juni 2012 war der Mann zur Mindeststrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Verteidiger und Staatsanwalt hatten berufen. Das Urteil des OLG ist rechtskräftig, nun ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

Der Haupttäter, der Vater des Beschuldigten, hatte in der Untersuchungshaft Selbstmord verübt. Der Sohn bekannte sich im Prozess schuldig und beteuerte, dass er die Tat bereue. Er soll seinem Vater hörig gewesen sein und deshalb bei dem Mord geholfen haben. Er habe bis zuletzt gehofft, dass sein Vater von dem Plan ablassen würde. Doch der wollte sich offenbar an der Mutter des Opfers rächen, weil diese ihn verlassen hatte.

Urteil für Verteidiger "absolut ungerecht"
Das Urteil des OLG nahm der Angeklagte kommentarlos entgegen. Verteidiger Farid Rifaat bezeichnete das rechtskräftige Urteil hingegen als "absolut ungerecht". Der 20-Jährige hatte zuvor ausgesagt, dass er eine Einzelgesprächstherapie in der Justizanstalt Wels und auch eine sozialen Kompetenzgruppe besuche.

Der Richtersenat begründete die höhere Strafe mit den Erschwerungsgründen wie der heimtückischen, grausamen und für das Opfer qualvollen Tatbegehung und vor allem der Tatschwere. Es folgte damit der Forderung der Oberstaatsanwaltschaft und nicht jener des Verteidigers, der eine außerordentliche Strafmilderung verlangt hatte - diese hätte ein Herabsetzen der Buße auf bis zu ein halbes Jahr erlaubt.

"Der Angeklagte war unmittelbar dabei"
Das Argument der Verteidigung, dass die Erschwerungsgründe nur dem unmittelbaren Täter zuzurechnen seien, konnte das Gericht nicht nachvollziehen. "Der Angeklagte war unmittelbar dabei", so die vorsitzende Richterin. "Das OLG hat sich zu wenig mit dem Tatablauf auseinandergesetzt", entgegnete Rifaat. Man müsse das Tatgeschehen und die Schuld beider Täter getrennt betrachten. Zudem zeigte er sich überzeugt, dass ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten Erfolg haben müsste.

Mildernd wurden vom OLG das Geständnis, der Beitrag zur Wahrheitsfindung, das junge Alter, die pathologische Abhängigkeit vom Vater sowie die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit und der untadelige Lebenswandel gewertet. Aber "weder überwiegen die Milderungsgründe, noch kann das Unrecht der Tat ausgeblendet werden", so die Richterin.

Paulina erwürgt und in Erdloch verscharrt
Laut Anklageschrift hatten der verstorbene Haupttäter und sein damals 19-jähriger Sohn vor der Tat ein Erdloch in St. Wolfgang ausgehoben, wo sie ihr Opfer später verscharrten. Am 5. Juli 2011 lauerten sie dem Mädchen in Bad Ischl auf dem Schulweg auf. Der Vater schlug seiner Stieftochter mit einer Taschenlampe auf den Kopf, zerrte sie ins Auto und ließ sich von dem Burschen zu dem vorbereiteten Grab fahren. Dort befahl er seinem Sohn, ihm einen Strick zu reichen, mit dem er Paulina erwürgte.

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