Aus 50 cm Entfernung

NÖ: 13 Jahre Haft für Schuss auf Nachtlokalbesitzer

Österreich
08.11.2012 14:51
Wegen versuchten Mordes und zweifacher Körperverletzung ist ein 54-Jähriger am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte laut Anklage vor einem knappen Jahr zunächst seine nunmehrige Ex-Frau und dann in einem Bordell in Theresienfeld eine Prostituierte geschlagen und den Lokalbetreiber in den Bauch geschossen, als der Mann ihn zur Rede stellen wollte. Der 37-Jährige überlebte schwer verletzt, ist seitdem aber auf Krücken angewiesen.

Der Beschuldigte bekannte sich in allen drei Fällen der Körperverletzung schuldig. Er habe geschossen, weil er Angst hatte, das Etablissement nicht verlassen zu können, als der Chef ihm Vorhaltungen machte, sagte er vor Gericht. Zum Verhandlungsauftakt im September hatte er erzählt, dass er - nach einem Ehestreit - den Mann provozieren wollte, ihn zu erschießen. Zum Tatzeitpunkt hatte der Beschuldigte 2,1 Promille.

Nerv durch Bauchschuss dauerhaft geschädigt
Dreimal hatte der 54-Jährige mit seinem Revolver, den er legal besessen hatte, abgedrückt. Ein Schuss traf das Opfer in den Bauch und durchbohrte den Dünndarm. Dem medizinischen Gutachten zufolge wurde ein Nerv nahezu völlig durchtrennt, was eine Nervenlähmung am rechten Oberschenkel zur Folge hatte. Obwohl vor drei Monaten ein Nerv implantiert wurde, trat keine wesentliche Verbesserung ein. Die anhaltende Einschränkung des Geh- und Beugevermögens der Hüfte stellt eine andauernde Verletzungsfolge dar: Der Mann muss permanent Krücken benutzen.

Jobverlust und Streit als Auslöser
In ihrem Schlussvortrag erläuterte die Staatsanwältin, dass der Arbeitslose am 24. November 2011 in Rage geraten war, als er entdeckte, dass seine berufstätige Frau ihr selbst verdientes Geld veranlagt hatte, ohne ihn zu fragen. Es kam zum handgreiflichen Streit, worauf die mittlerweile geschiedene Ehefrau aus der Wohnung flüchtete. Er fuhr dann mit ihrem Auto in das Bordell. Der Prostituierten zufolge habe er überhaupt nicht betrunken gewirkt - nach eigenen Angaben sei er in dem Zimmer eingeschlafen.

Jedenfalls wollte die Frau ihm helfen, die Schuhe anzuziehen, worauf er auf sie einschlug. Als der Lokalchef ihm deshalb Vorhaltungen machte, zog der Mann den Revolver aus der Jackentasche und richtete ihn - mehreren Augenzeugen zufolge - aus 50 Zentimetern Entfernung auf den Oberkörper des 37-Jährigen. Dass der Bauchschuss mit der Faustfeuerwaffe vom Kaliber .357 nicht tödlich geendet hatte, sei Glück gewesen, die Erzählung des Beschuldigten, auf den Boden gezielt zu haben, unglaubwürdig, erklärte die Staatsanwältin.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm es an, die Staatsanwaltschaft gab aber noch keine Erklärung ab.

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