Pflicht seit 2010

Verwirrung rund um die Mikrochip-Registrierung

Tierecke
08.11.2012 16:16
Seit bald drei Jahren sind die elektronische Kennzeichnung mittels Chip und die Registrierung für alle Hunde in Österreich nach dem Tierschutzgesetz Pflicht. Was viele Halter nicht wissen: Ist der Vierbeiner nur in einer der vielen "privaten" Datenbank und nicht in jener des Gesundheitsministeriums eingetragen, droht eine Strafe. Hier erfährst du, wie du die verpflichtende Registrierung vornehmen kannst.

Seit 1. Jänner 2010 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Chip macht das Tier eindeutig identifizierbar und soll zum Beispiel helfen, entlaufene Vierbeiner schnell zu ihrem rechtmäßigen Besitzer zurückbringen zu können. In Österreich kommen die meisten Hundehalter der Chippflicht nach, vergessen aber darauf, die Registrierung in der Datenbank des Gesundheitsministeriums vorzunehmen. Damit ist nicht nur der Mikrochip sinnlos, die Tierbesitzer machen sich auch noch strafbar!

Registrierung bequem von zu Hause aus möglich
Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Der Eintrag in die offizielle Datenbank kann entweder direkt online mit Bürgerkarte, beim Tierarzt, in einer der drei privaten Meldestellen (www.petcard.at, www.tierregistrierung.at, oder www.animaldata.com) oder bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen. Für in Wien wohnhafte Hundehalter gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die Registrierung einfach und kostenlos vorzunehmen: Schicke einfach eine E-Mail an tierschutz@ma60.wien.gv.at - du erhältst das Registrierformular, in das du alle erforderlichen Daten eintragen kannst.

Nur drei private Meldestellen leiten Daten weiter
Die privaten Meldestellen Petcard, IFTA (tierregistrierung.at) und Animaldata übertragen die persönlichen Daten des Halters an die Datenbank des Gesundheitsministeriums. Wer seinen Vierbeiner vor dem 1. Jänner 2010 dort registriert hat, muss allerdings seine Daten aktualisieren, da diese Einträge vom BMG nicht automatisch übernommen wurden. Und Achtung: Registrierungen in anderen, privaten Haustierdatenbanken werden ebenfalls nicht an die offizielle Stelle weitergeleitet, die Registrierungsverpflichtung nach dem Bundestierschutzgesetz wird also nicht erfüllt.

EU-Ausschuss fordert gemeinsame Heimtierdatenbank
Wenn es nach dem Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments geht, wird schon bald eine gemeinsame europäische Datenbank für Heimtiere eingeführt. Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" begrüßt diesen Ansatz. "Eine Kennzeichnung von Heimtieren durch Tätowierung oder mit Chip und deren Registrierung, wie gefordert, wäre ein großer Schritt für die Entwicklung der verantwortungsvollen Heimtierhaltung in Europa", sagt Dr. Marlene Wartenberg, Leiterin des "Vier Pfoten"-Europabüros in Brüssel.

"Vier Pfoten": "Wäre Mensch- und Tiergesundheitsvorsorge"
"In kleinerem Umfang und auf privater Basis können bereits heute vereinzelt durch eine erste Datenbank namens Europetnet entlaufene Tiere und ihre Besitzer schnell wieder zusammengeführt werden. Eine europaweite Verpflichtung, wie wir sie seit vielen Jahren fordern, würde dies auf eine breite solide Basis stellen und uns helfen, den illegalen Tierhandel zu bekämpfen. Es wäre Mensch- und Tiergesundheitsvorsorge zugleich und würde nicht zuletzt dem Tierschutz dienen", so Wartenberg abschließend.

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