Der Freund des Stiefvaters des Opfers beging die Vergewaltigung im Juli 2006. Er war damals mit der Familie der Schülerin auf Campingurlaub in Kroatien. Kurz vor dem ersten Übergriff passte das Mädchen auf die kleine Tochter des Angeklagten auf. Als der Kranfahrer nach einem Lokalbesuch alkoholisiert zurückkehrte, vergewaltigte er die Schülerin in einem Wohnwagen.
Den Tathergang schilderte das Opfer wenige Tage später ihrer besten Freundin. Sie habe sich nicht wehren können, erzählte ihr die damals Zwölfjährige. Zu einem weiteren sexuellen Übergriff kam es dann im darauffolgenden August, als sie der Mann im Pongau zwang, ihn in einem Auto oral zu befriedigen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe.
Die Schülerin erlitt einem Gutachten zufolge eine posttraumatische Belastungsstörung, die vom Gericht als schwere Folge der Tat gewertet wurde. Der Strafrahmen betrug fünf bis 15 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an.
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