Schwer angeschlagen

“Angina-Notfall”: Elsner kam wieder nicht ins Gericht

Österreich
03.09.2012 10:42
Die Verhandlung im zweiten BAWAG-Strafprozess am Montagvormittag ist schon nach fünf Minuten wieder zu Ende gewesen. Der wieder einmal geladene Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner war erneut nicht erschienen. Er halte sich in Bad Reichenhall in Bayern auf, habe neuerlich Flüssigkeit in der Lunge und müsse drei Wochen lang behandelt werden, sagte sein Anwalt Andreas Stranzinger. Richter Christian Böhm vertagte auf Dienstag.

In einem kurzen Wortwechsel mit Elsners Anwälten zeigte sich der Richter verstimmt, dass der Angeklagte der Ladung neuerlich nicht Folge geleistet hatte. Elsner ist bisher kein einziges Mal zum zweiten BAWAG-Prozess erschienen. Der 17. Verhandlungstag am Montag wäre alleine dem Ex-BAWAG-Chef gewidmet gewesen.

"Angina-Pectoris-Anfall"
Die Einrichtung, wo sich Elsner aufhalte, werbe im Internet mit ihren Wellnesseinrichtungen, bemerkte der Richter. Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens" konterte: "Das ist kein Hotel, sondern eine Kuranstalt." Letzte Nacht habe der herzkranke 77-Jährige einen Angina-Pectoris-Anfall erlitten - von einem "Notfall" war die Rede. Anwalt Stranzinger legte auch zwei ärztliche Bescheinigungen vor.

Für Dienstag sind nun alle Angeklagten geladen - inklusive Elsner. Laut seinen Anwälten wird er aber auch dann nicht erscheinen.

"Wird nicht das Risiko eines Herztodes eingehen"
Nach der Verhandlung kritisierte Anwalt Stranzinger vor Journalisten die Kommentare des Richters als "zynisch". Mertens zeigte hingegen ein gewisses Verständnis für das Gericht, Elsner sei aber nicht vom Staatsanwalt angeklagt, sondern nur von der BAWAG in einer Privatanklage. Deswegen werde sein Mandant nicht das Risiko eines Herztodes eingehen.

Dass Elsner überhaupt je zum zweiten BAWAG-Prozess kommt, wird nun immer unwahrscheinlicher. Der 77-Jährige war ja schon im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden, wovon er viereinhalb Jahre absaß, bevor er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt und entlassen wurde.

Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner wegen einer Subsidiarklage der BAWAG mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Die Bank will auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich durch die Klage bessere Chancen im Zivilverfahren.

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