Lenkte Pkw selbst

Bulgare sitzt nach tödlichem Unfall auf A10 in U-Haft

Österreich
30.07.2012 11:16
Nach dem tödlichen Unfall im Tauerntunnel auf der A10 in Salzburg ist ein 39-jähriger Bulgare noch am Sonntagabend in U-Haft genommen worden. Der Bulgare hatte erklärt, er sei in dem Pkw nur Beifahrer gewesen, gelenkt habe der 25-jährige Mazedonier, der bei dem Unfall gestorben war. Doch der verkehrstechnische Sachverständige stellte fest, dass der Mann selbst am Steuer gesessen haben dürfte, als der Kombi gegen die Tunnelwand krachte.

Dass ein Unfalllenker in Untersuchungshaft genommen wird, kommt nicht sehr oft vor. "Es liegen alle Haftgründe vor, es besteht Flucht- und Verdunkelungsgefahr", sagte Barbara Feichtinger, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, am Montag. Wäre der Mann nicht verhaftet worden, hätte die Gefahr bestanden, dass er zu der Strafverhandlung nicht nach Salzburg gekommen wäre. Der 39-Jährige habe sich nur auf der Durchreise befunden und sei in Österreich auch nicht sozial integriert, argumentierte die Staatsanwältin.

Schuhabdruck und Abriebspuren als Hinweis
Der Bulgare habe die Beamten in die Irre geführt und nicht zur Wahrheitsfindung beigetragen. Ein Schuhabdruck auf den Pedalen des 5er-BMWs und Abriebspuren der Hose an der Plastikverkleidung der Fahrerseite hatten für die Ermittler den Beweis erbracht, dass der 39-Jährige selbst am Steuer gesessen sein dürfte und nicht der Mazedonier.

Er sei beim Unfall mit 1,52 Promille auch stark alkoholisiert gewesen, zudem soll eine Auswertung der Aufnahmen aus der Tunnelkamera ergeben haben, dass der Bulgare zum Unfallzeitpunkt um 7.30 Uhr zu schnell unterwegs gewesen war. Im Tunnel bestand ein Tempolimit von 100 km/h. Keiner der Männer war angeschnallt.

Bei Verurteilung bis zu drei Jahre Haft
Der Bulgare wurde nach der Festnahmeanordnung am Sonntagabend in die Justizanstalt Salzburg gebracht. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Dem 39-Jährigen drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.

Das verkehrstechnische Gutachten des Sachverständigen muss binnen vier Wochen erstellt sein, damit dem beschuldigten Lenker bald der Prozess gemacht werden kann. Denn der Zeitraum zwischen Verhaftung und Strafverhandlung muss kürzer sein als das zu erwartende Strafmaß - um zu verhindern, dass der Beschuldigte nach dem Urteilsspruch nicht eine Entschädigung für eine zu lange dauernde Haft fordern kann.

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