Keime im Whirlpool

Frau stirbt nach Infektion: Hotelier freigesprochen

Österreich
22.06.2012 12:39
Ein Hotelier aus dem Salzburger Pinzgau ist am Freitag in einer Berufungsverhandlung vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Der Mann war in erster Instanz für schuldig befunden worden, für den Tod einer Urlauberin im Jahr 2010 verantwortlich zu sein. Diese hatte sich in einer Wanne seines Hotels mit einem Bakterium infiziert, das eine letztlich letale Blutvergiftung zur Folge hatte.

Die 49-jährige Touristin aus Regensburg in Bayern hatte im Februar 2010 gemeinsam mit ihrem Mann einige Tage im Wellnesshotel im Salzburger Saalachtal verbracht. Das Paar nächtigte in einer romantischen Blockhütte, die mit einer Wanne mit Whirlpool-Düsen ausgestattet war. Doch just die Entspannung im blubbernden Wasser dürfte der Frau zum Verhängnis geworden sein.

Frau starb an Multiorganversagen
Laut Anklage steckte sich die Frau in der Wanne mit dem giftigen Bakterium "Pseudomonas Aeruginosa" an. Noch im Urlaub klagte sie über Bauchschmerzen und reiste heim. Dort verschlimmerte sich ihr Zustand rapide. Die Frau erlitt eine Sepsis und starb wenige Tage später an einem Multiorganversagen in einer Klinik in Bayern.

Eine Untersuchung förderte später eine hohe Bakterienkonzentration im Nassbereich der Hütte zutage. Laut einem Hygienegutachter habe der Hotelier die Wanne nur unzureichend gewartet, Reinigung und Wartung hätten nicht den Vorgaben der ÖNORM entsprochen. Der Pinzgauer wurde deshalb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und am 15. Februar in erster Instanz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt (siehe Infobox).

"Tragischer Todesfall, für den keiner etwas kann"
Der Verteidiger des Hoteliers berief damals gegen das Urteil. "Es war ein tragischer Todesfall, für den keiner etwas kann", betonte er am Freitag in der Berufungsverhandlung. "Mein Mandant hat alles getan, damit es eben nicht zu einer Infektion kommt." Der Hotelier habe sich an die Betriebsanleitung für die Wanne gehalten und die Reinigungsintervalle wie empfohlen eingehalten. "Darauf musste er vertrauen." Zudem sei die Wanne im Zuge der Bewilligung nicht beeinsprucht worden.

"Ihm hier eine Mitschuld am Tod der Frau zu geben, ist eine Überspannung der Sorgfaltspflicht", so der Verteidiger. Zumal sei bei der Frau im Zuge der Obduktion ein zweiter Keim gefunden worden, der genauso für den Tod der Frau verantwortlich sein könnte. "Die Frau ist schon krank angereist. Ein nach ihrer Rückkehr vom Hausarzt verschriebenes Medikament hat ihr Immunsystem weiter geschwächt."

"Keine Sorgfaltswidrigkeit vorzuwerfen"
Der Berufungssenat schloss sich dieser Argumentation nicht an. "Es ist unstrittig, dass die Wanne nicht der ÖNORM entsprechend gereinigt wurde und ein Konstruktionsfehler vorlag", argumentierte die vorsitzende Berufungsrichterin. Allerdings sei der Einbau von einem Profi durchgeführt worden und die Reinigung vom Hotelier entsprechend der Betriebsanleitung vonstattengegangen.

Außerdem liege eine Baugenehmigung für den Einbau der Wannen vor, an die sich der Hotelier bei der Umsetzung auch gehalten habe. "Dass die Bedingungsanleitungen und die Konstruktion des Whirlpools nicht den Bestimmungen entsprochen haben, konnte er nicht wissen. Unter diesen Umständen ist ihm keine Sorgfaltswidrigkeit vorzuwerfen." Der Freispruch ist rechtskräftig.

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