"Ich widerrufe"

Zivilprozess gegen LH Gabi Burgstaller ist beendet

Österreich
22.06.2012 10:54
Die Reihe der zahlreichen Prozesse im Zusammenhang mit dem Skandal um die Salzburger Osterfestspiele ist um ein Verfahren kleiner: Im Zivilprozess zwischen Brigitte K., der ehemaligen Buchhalterin des Festivals, und Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) ist es zu einem außergerichtlichen Vergleich gekommen. Burgstaller zog ihre Äußerungen zurück, dass die Buchhalterin Mitschuld an den Malversationen gehabt hätte, und wird die Verfahrenskosten übernehmen, teilte das Büro der Landeshauptfrau mit.

Die Vorgeschichte: In zwei Interviews soll Burgstaller gesagt haben, dass die ehemalige Buchhalterin Brigitte K. "an kriminellen Akten bei den Salzburger Osterfestspielen beteiligt gewesen sei, zentrale Figur des Ganzen gewesen sei sowie das ihr entgegen gebrachte Vertrauen missbraucht habe". K. klagte daraufhin die Landeshauptfrau auf Unterlassung und Widerruf. Die Bemessungsgrundlage der Kreditschädigung bezifferte Herbert Hübel, Rechtsanwalt von Brigitte K., mit 34.620 Euro.

Fronten zunächst verhärtet
Schon in der ersten Verhandlungsrunde am 27. Juni des Vorjahres hatte sich Richter Walter Dalus um einen außergerichtlichen Vergleich bemüht. Er warf dabei den Ball der beklagten Landeshauptfrau zu und wies darauf hin, dass das Strafverfahren gegen die Buchalterin und Steuerberaterin Brigitte K. als Kontrollorgan von der Staatsanwaltschaft Salzburg bereits eingestellt wurde (siehe Infobox). Man könne den Streit durch einen Widerruf oder eine Unterlassungserklärung beilegen, sagte der Richter. Doch die Fronten blieben damals verhärtet.

"Ich, Gabriele Burgstaller, unterlasse und widerrufe"
Nun lenkte Burgstaller ein: "Ich, Gabriele Burgstaller, unterlasse und widerrufe hiermit meine unwahren Behauptungen, wonach Frau Brigitte K. an kriminellen Akten bei den Salzburger Osterfestspielen beteiligt gewesen sei, zentrale Figur bei dem Ganzen gewesen sei sowie das ihr entgegen gebrachte Vertrauen missbraucht habe", heißt es im Vergleich. Die Landeshauptfrau wird die Kosten des Verfahrens übernehmen. Mit dem Vergleich sind alle wechselseitigen Ansprüche bereinigt.

Das zwischenzeitlich bekannt gewordene Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen, wonach das Verfahren gegen Brigitte K. im Osterfestspiel-Strafprozess eingestellt worden war, sei zur Kenntnis genommen worden. Mit dem nun erfolgten Vergleich im Zivilprozess sei eine gerichtliche "Nebenfront" bereinigt worden, damit könne das Hauptaugenmerk der Gerichte auf die umfassende Aufklärung der Osterfestspiel-Malversationen gelegt werden, hieß es dazu aus dem Büro der Landeshauptfrau.

"Ehre der Frau K. ist wiederhergestellt"
"Das ist kein Vergleich, auch wenn es formal so drüber steht. Die Landeshauptfrau hat das Klagsbegehren vollinhaltlich anerkannt und übernimmt die Verfahrenskosten. Die Ehre der Frau K. ist wiederhergestellt", wertete Anwalt Hübel den Ausgang des Verfahrens naturgemäß anders.

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