Der beschuldigte Vater zweier Kinder im Alter von zwei und neun Jahren ist bisher unbescholten. Seine Beweggründe für den Missbrauch waren nicht zu erfahren, da der Vorsitzende Richter des Schöffensenates, Günther Nocker, die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung vor der Beweisaufnahme vom Prozess ausgeschlossen hat. Die Staatsanwältin warf dem geschiedenen Arbeiter nicht nur schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, sondern auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie Blutschande vor.
Die Anklage basierte auf den belastenden Angaben des Opfers, erklärte Geroldinger. Laut der Verteidigerin des grundsätzlich geständigen Angeklagten habe es sich aber nicht um einen schweren, sondern um "einen normalen sexuellen Missbrauch" gehandelt. Zudem sei der Tatbestand der Blutschande nicht erfüllt, da der Beischlaf nicht vollzogen worden sei, betonte die Rechtsanwältin.
"Der Schuldspruch erfolgte im Wesentlichen im Sinne der Anklage", sagte die Sprecherin des Landesgerichtes, Vizepräsidentin Bettina Maxones-Kurkowski, nach Prozessende. Der Senatsvorsitzende habe zudem die Weisung erteilt, dass sich der Deutsche einer wöchentlichen Psychotherapie unterziehen müsse. Weder die Staatsanwältin noch die Verteidigerin gaben nach der Urteilsverkündung eine Erklärung ab.
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