Transparenzpaket

Parteienförderung steigt schon ab 1. Juli

Österreich
17.05.2012 09:29
Das Transparenzpaket wird den Bundesparteien schon für das laufende Jahr mehr Geld bringen. Die Anhebung der Parteienfinanzierung soll bereits zum 1. Juli schlagend werden. Ausgezahlt werden die zusätzlichen Mittel dann im ersten Quartal 2013, also rechtzeitig vor Beginn des Nationalratswahlkampfs. Die Landesparteien in Wien und Oberösterreich werden dagegen auf ein bis zwei Millionen Euro verzichten müssen. Anpassungsbedarf gibt es allerdings auch in den anderen Bundesländern.

Die Parteienförderung des Bundes wird durch das neue Parteiengesetz auf fünf Euro pro Wahlberechtigtem angehoben, also von 15,3 auf 31,65 Millionen Euro. Weil die Erhöhung am 1. Juli schlagend wird, erhalten die Parteien schon für das zweite Halbjahr 2012 mehr Geld. Ausgezahlt wird der Differenzbetrag (rein rechnerisch 8,2 Millionen Euro, Anm.) zwar erst im ersten Quartal 2013, damit allerdings immer noch rechtzeitig vor Beginn des Wahlkampfs für die Nationalratswahl im Herbst. Im Gegenzug entfällt die Wahlkampfkostenrückerstattung.

Kürzungen in Wien und Oberösterreich
Auf Kürzungen einstellen müssen sich die Parteien in Wien und Oberösterreich. Im Büro von Wiens Bürgermeister Michael Häupl konnte man die Summe zwar nicht genau beziffern, geschätzt werden die Verluste aber auf etwas über eine Million Euro.

Keine konkreten Angaben gibt es vorerst aus Oberösterreich. Landeshauptmann Josef Pühringer rechnet mit "moderaten Kürzungen". Eine genaue Aufstellung der Förderungen von Land, Gemeinden und Städten soll es geben, sobald der parlamentarische Vorgang auf Bundesebene abgeschlossen ist. Pühringer nimmt an, dass die Parteienförderung in Summe über der 22-Euro-Grenze liegt und will die Parteien einladen, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Nach Angaben des Politikwissenschafters Hubert Sickinger beträgt die Parteienförderung durch Land und Gemeinden in Oberösterreich rund 24 Euro je Stimmbürger. Zwei Euro müssten daher wegfallen, was Kürzungen von zwei Millionen Euro bedeuten würde. Allerdings verweist Sickinger darauf, dass die Förderung der Landtagsklubs anders als jene der Parteien auch künftig nicht gedeckelt wird. Die Länder hätten also theoretisch eine "Ausweichmöglichkeit" und könnten die Kürzung der Parteienförderung durch höhere Fraktionsgelder ausgleichen.

"Doppelter Korridor" verlangt nach Anpassung
Anpassungsbedarf gibt es auch in den anderen Bundesländern, selbst wenn die Parteienförderung dort unterhalb des 22-Euro-Limits liegt. Dies deshalb, weil auf Landesebene künftig ein "doppelter Korridor" von zweimal fünf bis elf Euro gilt - jeweils für Länder und Gemeinden. Dies ist zwar nur ein technisches Detail, muss aber trotzdem in den jeweiligen Gesetzen abgebildet werden, wie der steirische SP-Geschäftsführer Toni Vukan bestätigt: "Eine Novellierung unseres Landesparteienfinanzierungsgesetzes wird auf alle Fälle stattfinden müssen."

Die Anhebung der erst kürzlich gesenkten Landesparteienfinanzierung schließt Vukan bei dieser Gelegenheit zwar aus. Die regelmäßige Valorisierung der Subventionen will er aber vom Bund übernehmen. Und auch die Erhöhung der Parteienförderung des Bundes unterstützt Vukan grundsätzlich: "Es ist wichtig, unser demokratisches Parteiensystem zu schützen und abzusichern."

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