Wiederbetätigung

Zu wenige Geschworene: Kein Küssel-Prozess

Österreich
14.05.2012 12:10
Am Montag sollte sich Gottfried Küssel, eine Leitfigur der heimischen rechtsextremen Szene, wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Wiener Straflandesgericht verantworten. Doch daraus wurde nichts. Weil zu wenige Geschworene anwesend waren, platzte der auf drei Tage anberaumte Prozess.

Auf der Geschworenenbank fanden sich nur sieben von mindestens acht benötigten Laienrichtern ein. Nach einer halbstündigen Wartezeit vertagte Richterin Martina Krainz die Verhandlung auf 21. Mai. Wie die Richterin bekannt gab, hatte sie ursprünglich 22 Laienrichter zur Verhandlung geladen. Fünf entschuldigten sich, zehn kamen ihrer Ladung ohne Angabe von Gründen nicht nach.

Eine Geschworenenbank umfasst in der Regel acht Laienrichter und eine beliebige Anzahl von Ersatzgeschworenen, die bei mehrtägigen Verhandlungen bei krankheitsbedingtem Ausfall von Hauptgeschworenen als Ersatz dienen.

Richterin verärgert: "Das ist frustrierend"
"Das ist natürlich frustrierend, wenn man eine größere Verhandlung vorbereitet und diese aufgrund solcher Umstände nicht durchführen kann", ärgerte sich die Richterin. Über die Gründe für das ungewöhnlich massive Ausbleiben der Laienrichter, die nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers bei politischen Prozessen neben drei Berufsrichtern das Volk vertreten und über die Schuldfrage mitentscheiden sollen, lässt sich nur spekulieren.

Fest steht, dass bei Schwurprozessen der Name der Angeklagten grundsätzlich auf den Ladungen aufscheint, wie Gerichtssprecher Christian Gneist bekannt gab. Es wäre somit denkbar, dass der eine oder andere Kandidat bewusst nicht am Prozess gegen eine zentrale Leitfigur der heimischen rechtsextremen Szene - Küssel war bereits 1994 nach dem Verbotsgesetz zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden - teilnehmen wollte.

Vorwurf: Einschlägige Internetseiten betrieben
Der 53-jährige Küssel soll gemeinsam mit den mitangeklagten Felix B. (34) und Wilhelm A. (40) die Homepage "alpen-donau.info" sowie das Forum "alinfodo.com" eingerichtet und betrieben haben, wobei die drei laut Anklage eine "nationalsozialistische Zielsetzung" bzw. den "Vorsatz, durch ihr Handeln die Ziele der NSDAP zu fördern", verfolgten.

Küssel soll die Namen der beiden Domains ausgesucht und Wilhelm A. mit der Registrierung und Einrichtung der an die neonazistische deutsche Homepage "Altermedia" angelehnten "alpen-donau.info" beauftragt haben. Laut Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter nahm er danach maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung des bis zum 22. März 2011 abrufbaren "Sprachrohrs" für Rechtsextreme, mit dem "rassistische, fremdenfeindliche und menschenverachtende Inhalte auf Basis nationalsozialistischen Gedankenguts verbreitet wurden".

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