Vorbildliche Aktion

Spendengelder: Salzburger Parteien legen alles offen

Österreich
19.04.2012 19:10
Die vier im Salzburger Landtag vertretenen Parteien gehen mit gutem Beispiel voran: SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne werden schon bald sämtliche Parteispenden dem Rechnungshof offenlegen, der sie dann im Internet veröffentlicht. Bei Verstößen wird es Strafen bis zum Dreifachen des nicht genannten Betrags geben. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am Donnerstag unterzeichnet.

Das Abkommen zu den Spenden gilt nicht nur für die Landesparteien, sondern auch für alle Gemeinde- und Bezirkorganisationen sowie einzelne Mandatare. Ab einem Betrag von voraussichtlich 500 Euro - die genaue Höhe muss verfassungsrechtlich noch geprüft werden, soll aber so niedrig wie möglich liegen - müssen alle Spenden dem Landesrechnungshof bekannt gegeben werden. Mehrere Einzelspenden desselben Gönners werden in einem Jahr kumuliert. Der RH publiziert sämtliche Angaben im Internet.

Gleichzeitig wird der Rechnungshof den Parteien auch auf die Finger schauen, damit diese sich auch tatsächlich an das Abkommen halten. Verstöße werden geahndet, wobei die Strafe bis zum Dreifachen der nicht offengelegten Spende betragen kann. Was mit diesen Geldern geschieht, ist noch nicht geregelt, laut SPÖ-Chefin Landeshauptfrau Gabi Burgstaller wird es vermutlich an wohltätige Einrichtungen gespendet.

Auch nahestehende Organisationen werden erfasst
Die Vereinbarung betrifft nicht nur Geldspenden, sondern auch Personal- und Sachleistungen, und gilt auch für Vorfeld-, Teil- und nahestehende Organisationen - vom ARBÖ bis zum Wirtschaftsbund. Für Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. die Kammern) und öffentliche Unternehmen ab einer Beteiligung von 25 Prozent (Land) bzw. 50 Prozent (Gemeinden) gilt ein generelles Spenden- und Inserate-Verbot.

Klar und verbindlich geregelt werden in Salzburg auch die Wahlkämpfe. So wird es ein halbes Jahr vor dem Urnengang keine Regierungsinserate mehr geben. Der Außenwahlkampf wird auf zwei Monate beschränkt. Plakate dürfen höchstens 16 Bogen (ca. 3,4 mal 2,4 Meter) groß sein und sind auch stückmäßig limitiert: 200 fixe und 150 mobile Plakate dieser Größe sind die Obergrenze, zur Kontrolle müssen die Parteien alle Standorte bekannt geben. Für Inserate und Spots darf jede Partei maximal 300.000 Euro ausgeben - auch diese Schaltungen müssen bekannt gegeben werden und werden von einem unabhängigen Institut überprüft. Auch diese Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für die Vorfeld- und Teilorganisationen.

Änderung tritt 2013 in Kraft
Die Vereinbarung zu den Parteispenden wird nun dem Landtag übergeben, der das Parteienförderungsgesetz und das RH-Gesetz entsprechend ändern wird. In Kraft treten soll die Novelle Anfang 2013.

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