Zwei-Klassen-Lage

Wohnbeihilfe laut FP-Gutachten verfassungswidrig

Salzburg
20.05.2011 13:34
Salzburgs Wohnbauförderungsgesetz schafft offenbar eine Zwei-Klassen-Gesellschaft - bei privat vermieteten Wohnungen haben Mieter nämlich nur dann Anspruch auf Wohnbeihilfe des Landes, wenn der Mietvertrag unbefristet ist. Das ist aber laut FP nur bei rund 15 Prozent der Fall, der Rest schaut demnach durch die Finger. Ein von den Freiheitlichen in Auftrag gegebenes Gutachten bezeichnet diesen Passus als verfassungswidrig. Man werde daher im Landtag eine entsprechende Gesetzesänderung beantragen, hieß es am Freitag.

Laut Gutachten des Verfassungsrechtlers Walter Berka verstößt die Bestimmung gegen den Gleichheitsgrundsatz, sagte FP-Wohnbausprecher und Landtagsabgeordneter Friedrich Wiedermann. Von den rund 68.000 Mietwohnungen im Bundesland sei die Hälfte in privatem Eigentum, und bei etwa 85 Prozent davon sei das Mietverhältnis befristet.

Für die FP kommt als Konsequenz nur in Frage, dass künftig auch bei befristeten Mieten Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht. Dass dadurch private Vermieter die Preise erhöhen könnten, weil ohnedies die Beihilfe bezahlt werde, befürchtet Wiedermann nicht.

Er erwartet vielmehr, dass durch die Änderung bisher nicht vermietete Wohnungen neu auf den Markt kämen. Dieses zusätzliche Angebot würde den Druck vom Markt nehmen und die Mieten stabil halten. Den Antrag wird die FP in der kommenden Landtagssitzung Anfang Juli einbringen.

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