Der gebürtige Deutsche galt als Marktführer im Handel mit Stradivaris und anderen wertvollen Geigen. Mit seiner Firma schlitterte er allerdings in den Konkurs, wobei er schon im Zusammenhang damit einige "Linke" gedreht haben soll. "Es besteht der Verdacht, dass er Bestandteile seines Vermögens beiseitegeschafft und damit die Interessen seiner Gläubiger geschmälert hat", sagte Vecsey.
Wohlhabende Opfer nicht auf ihr Eigentum angewiesen
Vor allem aber soll der Mann wertvolle Instrumente übernommen, teilweise vereinbarungswidrig verkauft und sich den Erlös behalten haben. Als die Geschädigten ihr Geld bzw. ihr Eigentum wiedersehen wollten, hielt sie der geschickt auftretende, den Lebemann ohne Geldsorgen gebende Verdächtige hin. Dabei kam ihm zugute, dass seine Opfer großteils aus äußerst wohlhabenden Kreisen stammten und damit in finanzieller Hinsicht nicht unmittelbar auf die sofortige Umsetzung seiner Versprechungen angewiesen waren.
Wertlose Instrumente als Besicherung für Kredite
Letzten Endes trudelten bei der Staatsanwaltschaft aber doch mehrere Anzeigen ein. Zu den Geschädigten zählten auch Banken, denen der Geigenhändler angeblich unbezahlbare Instrumente zur Besicherung von Krediten überlassen hatte. Wie sich im weiteren Verlauf herausstellte, dürfte in den Schätzgutachten aber von falschen Werten ausgegangen und die Darlehen mit in Wahrheit vergleichsweise wertlosen Geigen erschlichen worden sein.
Verdächtiger setzt sich in Schweiz ab
Akuten Handlungsbedarf sah die Justiz, als der 61-Jährige seine Zusicherung, in Kommission übernommene und noch in seinem Besitz befindliche Instrumente herauszugeben, nicht wahr machte und sich stattdessen in die Schweiz absetzte, wo er ebenfalls ein Unternehmen unterhält. Als Haftgründe führte die Wiener Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr, Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr ins Treffen.
Der Verdächtige dürfte in wenigen Wochen nach Wien überstellt werden, wo ihn ein umfangreiches Strafverfahren und - sollte sich ein schuldhaftes Verhalten nachweisen lassen - ein wohl längerer Gefängnisaufenthalt erwarten. Für die im Raum stehenden Delikte sieht das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft vor.
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