Bei dem Überfall am 11. Dezember 2009 soll der Lkw laut Aussagen der beiden ungarischen Lenker auf der A1 in der Nähe der Landeshauptstadt von den als Polizisten getarnten Angeklagten mittels Anhaltekellen auf einen Parkplatz gelotst und dort gekapert worden sein. Mehrere Täter sollen mit dem Lastwagen nach Oberösterreich gefahren sein, dort rund 4.500 Mobiltelefone im Wert von 466.000 Euro auf ein anderes Fahrzeug verladen und die beiden Ungarn auf der Ladefläche gefesselt zurückgelassen haben, bevor sie mit der Beute flüchteten.
Drei noch am selben Tag festgenommene mutmaßliche Täter (Slowaken im Alter von 25 bis 28 Jahren) behaupteten seither, der Überfall sei eine mit den Ungarn abgemachte Sache gewesen. Nach dem zweiten Verhandlungstermin im vergangenen Oktober wurde die Anklage noch auf zwei weitere Männer, einen Ungarn und einen Slowaken, ausgedehnt, die ebenfalls auf dieser Version beharrten.
Beute bis heute nicht wieder aufgetaucht
Bei seiner Einvernahme vor Gericht erklärte einer der beiden, für das Wegschaffen der Beute verantwortlich gewesen zu sein. Die in Taschen verstauten Mobiltelefone will er in Absprache mit den Lkw-Lenkern in Ungarn in einem Gebüsch abgelegt haben und dann weggefahren sein - was bei der Richterin nur Kopfschütteln hervorrief. Er habe danach aber weder die Handys noch die Chauffeure je wieder gesehen oder von ihnen gehört, beteuerte er. Auch den versprochenen Lohn habe er nicht erhalten. Von der Beute fehlt heute noch jede Spur.
Unklarheit darüber, wer Alarmanlage ausgeschalten hatte
Strittig war vor allem Ausschaltung der Alarmanlage des überfallenen Lastwagens. Während die Angeklagten angaben, dass diese die Lkw-Lenker außer Kraft gesetzt hatten, behaupteten diese genau das Gegenteil: Die Täter, die teilweise in dem Werk des Mobiltelefonherstellers gearbeitet hatten, hätten sich die Handhabung der Alarmanlage dort einfach abgeschaut. Dies sei gar nicht möglich, da das Inkraftsetzen abgeschottet passiere, konterten diese. Ein von der Verteidigung beantragtes Gutachten, das dies beweisen solle, wurde vom Schöffensenat abgelehnt - "mangels Eignung zur Klärung der Sachlage".
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