"Es wird ein Sachverständiger hinzugezogen", bestätigten die Grünen auf Nachfrage. Von Novomatic hieß es nur: "Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, zu dem wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellungnahme abgeben können."
Novomatic wies wiederholte Kritik Hubers zurück
Im Juni 2010 behauptete Huber Novomatic habe 2009 ein Patent für "elektronisches Spiel- und Unterhaltungsgerät mit einer Lichteffektvorrichtung" angemeldet. Dieser Automat solle den Spielern "weiterhin ermöglichen, an mehreren Automaten gleichzeitig zu spielen - was ja mit der (damals noch nicht beschlossenen, Anm.) Glücksspielnovelle verboten werden soll."
Novomatic dementierte dies vehement und brachte eine Klage auf Unterlassung und Widerruf gegen Huber ein. Streitwert: 55.600 Euro. Im Juli meldete Novomatic dann außerdem, eine einstweilige Verfügung gegen Huber erwirkt zu haben. Der Politiker müsse nun "solche oder sinngleiche Behauptungen und/oder Äußerungen unterlassen", hieß es in einer Unternehmensaussendung.
Die Verhandlung wurde jedenfalls vertagt, die NÖ-Grünen sind "zuversichtlich".
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