Kurioser Fall

Drei Monate bedingt nach Griff in die Unterhose

Niederösterreich
09.09.2010 18:30
Am Anfang ist der Besuch eines Herren-Quartetts in einer Horner GoGo-Bar gestanden. Es folgte ein Griff an die bunte Unterhose eines der Burschen und ein Handgemenge. Dieses bescherte einem 47-jährigen "greiffreudigen" Masseur eine dreimonatige bedingte Haftstrafe wegen Körperverletzung (nicht rechtskräftig).

Ein kurioser Fall beschäftigt das Bezirksgericht Horn: Wie bereits berichtet, stand hier ein Masseur wegen Körperverletzung vor dem Richter – die Vorgeschichte erinnert aber eher an das "Heitere Bezirksgericht". Der 47-Jährige soll einem Burschen an die Unterhose gefasst haben – das Ergebnis war eine wüste Schlägerei.

Den Griff an die Unterhose des Burschen deutete er eher als Stänkerei denn als sexuellen Übergriff, gab Zeuge Adolf G. zu Protokoll. Ob der Angeklagte denn betrunken war, wollte der Richter noch wissen. Antwort: "Diesem Mann sieht man auch zwei durchzechte Nächte nicht an."

Gegenstand der Verhandlung war aber nicht die Short-Attacke, sondern das daraus resultierende Handgemenge. Bei diesem, so der Zeuge weiter, hätte der Masseur einen der Burschen in den Schwitzkasten genommen und als menschliches Schutzschild verwendet. Im Zuge eines Befreiungsversuches wurde das Opfer im Gesicht verletzt.

Dies sah der Richter als erwiesen an und sprach sein noch nicht rechtskräftiges Urteil.

Kronen Zeitung

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