Von der Verordnung betroffen sind unter anderem Federdruckwaffenspielzeuge, aber auch mit Gas oder Strom betriebene Waffen im weiteren Sinn, die nicht nur erhebliches tatsächliches Verletzungspotenzial aufweisen, sondern aufgrund ihrer Verwendung - im extremen Fall bei Paintball- oder Militaryspielen - nicht mit den Zielen eines umfassenden Jugendschutzes in Einklang zu bringen seien.
"Softguns sehen Originalwaffen täuschend ähnlich. Das kann einerseits zu schweren Missverständnissen führen und andererseits durch die kleinen Plastikkugeln, die mit einer sehr hohen Geschwindigkeit abgefeuert werden, erhebliche Verletzungen zur Folge haben", sagte Scharer. Neben blauen Flecken komme es immer wieder zu schlimmeren Körperschäden, vor allem im Gesicht. Zudem gefährde der Umgang mit Spielzeugwaffen die Entwicklung von Minderjährigen.
Landesrätin appelliert auch an Eltern
"Softguns gehören einfach nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", meinte die Landesrätin, die dabei auch an die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten appellierte, das Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen zu suchen und sie über die Gefährlichkeit von Waffen aufzuklären. Spielzeug solle schließlich das Miteinander und nicht das Gegeneinander fördern, so Scharer.
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