16-20 Stunden/Woche

Kindergarten für Fünfjährige ab 6. September Pflicht

Niederösterreich
01.09.2010 12:18
Fünfjährige Kinder müssen mit dem Start des neuen Schuljahres am 6. September in Niederösterreich, Wien und dem Burgenland verpflichtend in den Kindergarten. Die Verpflichtung umfasst 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche. Der halbtägige Besuch von bis zu 20 Stunden in der Woche ist - wie schon seit vergangenem Herbst - kostenlos. Ausnahmen von der Verpflichtung sind möglich, müssen aber beantragt werden.

In Niederösterreich, Kärnten und Oberösterreich gab es die Besuchspflicht für Fünfjährige schon im vergangenen Kindergartenjahr. Eine Neuerung für alle Länder ist die Implementierung eines ergänzenden Moduls zum bundesländerübergreifenden Bildungsrahmenplan - damit sollen die Fünfjährigen einheitlich auf den Schuleintritt vorbereitet werden.

Betroffen sind laut der 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern jene Kinder, die vor dem 1. September das fünfte Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden. Als geeignete Betreuungseinrichtungen werden öffentliche und private Kindergärten, altersgemischte Gruppen, Übungs- oder Betriebskindergärten gesehen. Allerdings ist - auf Antrag - auch eine Betreuung zu Hause oder durch Tageseltern möglich, sofern entsprechende Bildungsaufgaben erfüllt werden.

Bei Nichteinhaltung drohen Verwaltungsstrafen
Ausnahmen sind auch aus medizinischen Gründen möglich, etwa wenn das Kind behindert ist. Auch im Fall einer unzumutbaren Entfernung oder schwierigen Wegverhältnissen zwischen dem Wohnort und der Betreuungseinrichtung kann eine Ausnahme beim Land beantragt werden. Wird der Nachwuchs ohne Begründung nicht in den Kindergarten geschickt, drohen Verwaltungsstrafen.

Im Gegensatz zur Schule sind Urlaube außerhalb der Ferienzeiten von bis zu drei Wochen möglich, weitere Gründe für ein Fernbleiben wären eine Erkrankung des Kindes oder der Eltern sowie außergewöhnliche Ereignisse. Nicht alles ist übrigens beim halbtägigen Besuch kostenlos: Mahlzeiten oder Spezialangebote müssen weiterhin bezahlt werden.

Der Bund stellt den Ländern auch für dieses Kindergartenjahr wieder einen Zuschuss von 70 Millionen Euro zur Verfügung, der nach dem Anteil der Fünfjährigen aufgeteilt wird. Wien erhält demnach mit rund 14,4 Millionen Euro (20,6 Prozent) das meiste Geld. Jene Mittel, die nicht benötigt werden, müssen die Länder in den quantitativen und qualitativen Ausbau des Betreuungsangebots investieren. Dass es im Zuge der Budgetsanierung hier zu Kürzungen kommt, schließt Marek aus. Die Finanzierung des Bundes sei bis 2013 gesichert - danach gibt es neue Finanzausgleichsverhandlungen.

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