"Korrekt verhalten"

Polizist erschießt Biker: Freispruch nun rechtskräftig

Niederösterreich
11.06.2010 18:03
Der Freispruch für jenen Polizeibeamten, der am 8. August 2008 in Wetzelsdorf (Bezirk Mistelbach) einen flüchtenden mutmaßlichen Motorraddieb erschossen hat, ist nun rechtskräftig. Wie am Freitag bekannt wurde, wies der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits vor einigen Wochen in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft als nicht berechtigt zurück.

Die Anklagebehörde hatte dem Beamten schwere Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zum Vorwurf gemacht. Das gegen den Freispruch eingebrachte Rechtsmittel bezeichnet der OGH in seinem schriftlichen Urteil nun allerdings als "substratlos".

Unheil nahm am 8. August 2008 seinen Lauf
Der Polizist hatte am Morgen des 8 August 2008 im Weinviertel mit Kollegen sogenannte AGM-Kontrollen durchgeführt. Dabei lag der Fokus auf im Wiener Raum gestohlenen "Risikofahrzeugen", also Geländefahrzeugen, Kastenwagen und Motorrädern. Um 3.40 Uhr näherte sich bei Gaweinsthal das spätere Opfer auf einer 182 PS starken Yamaha mit Wiener Kennzeichen. Beim ersten Versuch, ihn anzuhalten, bremste der Biker zunächst ab, beschleunigte aber kurz vor dem Beamten, der sich durch einen Sprung zur Seite rettete. In der Kellergasse von Wetzelsdorf errichteten der Angeklagte und eine Kollegin dann eine Straßensperre, indem sie den Dienstwagen schräg zum Fahrbahnrand stellten.

In der Lücke postierte sich der mit einer Warnweste bekleidete Beamte, eine Kollegin stand hinter dem Pkw. Als das Bike etwa 100 Meter entfernt war, rief der Polizist "Stehenbleiben oder ich schieße" und gab unmittelbar darauf einen Warnschuss ab. Er trat zur Seite und visierte das Motorrad an. Dieses fuhr durch die Lücke. Als das Motorrad etwa 15 Meter vom Dienstwagen entfernt war, gab der Beamte einen auf die Reifen gerichteten Schuss ab, der jedoch den 46-Jährigen in den Rücken traf und Herz sowie Bauchaorta verletzte – der Mann verblutete schließlich. Bei Anwendung gehöriger Sorgfalt und Aufmerksamkeit wäre sein Tod zu vermeiden gewesen, hieß es in der Anklageschrift.

Gericht sah "korrektes Verhalten"
Das Landesgericht Korneuburg sah das am 18. Dezember bei der Verhandlung gegen den Beamten aber anders. Der Mann habe sich "korrekt verhalten" und keinen Verletzungsvorsatz gehabt; er habe zurecht annehmen können, dass es sich bei dem Motorradfahrer um eine gefährliche Person handelte, zumal sich der 46-Jährige mehrmals der Kontrolle durch die Polizei entzogen habe, hieß es in der Begründung für den Freispruch. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der 26-Jährige mit seiner Einschätzung offenbar recht hatte: In einem Bauernhaus des Getöteten in Drasenhofen fanden sich mehrere als gestohlen gemeldete Zweiräder. Es soll sich dabei um eine Art "Beutelager" gehandelt haben. Der 46-Jährige wies zudem mehrere Vorstrafen auf.

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