Pinzgauerin gesteht

150.000 Euro von Verein abgezweigt – zwei Jahre bedingt

Salzburg
19.04.2010 16:11
Eine 52-jährige Salzburgerin hat von Mai 1998 bis Jänner 2009 als Geschäftsführerin eines Pinzgauer Vereins 150.124 Euro abgezweigt. Die Frau wurde am Montag am Landesgericht Salzburg rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Angeklagte hatte vor dem Schöffensenat ein reumütiges Geständnis abgelegt.

Als Motiv gab die Mutter von zwei Kindern "extreme Geldnot" durch mehrmaliges Übersiedeln nach ihrer Scheidung an, verbunden mit einem "Kaufrausch". "Wenn es mir nicht gut gegangen ist, habe ich viel eingekauft. Das war eine Ersatzbefriedigung - was aber nichts entschuldigt. Es tut mir fürchterlich leid", sagte die Angeklagte unter Tränen. Sie steht jetzt ohne Job da.

Überweisungen aufs Privatkonto
Die Ex-Geschäftsführerin "hat in zahlreichen Fällen Überweisungen vom Vereinskonto auf ihr Privatkonto veranlasst", so lautete der Untreue-Vorwurf von Staatsanwalt Peter Reifenberger. Weiters habe sie auch Beträge vom Konto des gemeinnützigen, sozialen Vereins für private Zwecke bar abgehoben und auch Arbeitsleistungen vom Verein selbst in Anspruch genommen.

Eingeschränkt zurechnungsfähig
Verteidiger Thomas Praxmarer wies auf das psychiatrische Gerichtsgutachten hin, wonach seine Mandantin unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leide und dadurch auch nur "eingeschränkt zurechnungsfähig war". Zudem habe sie bereits mehr als 8.000 Euro an Schaden wiedergutgemacht.

Riesiger Bertrag noch offen
Dem Urteil des Schöffensenats zufolge muss die aus dem Pinzgau stammende Frau dem Verein noch 141.690 Euro zurückzahlen. Diese Summe wurde von der Privatbeteiligtenvertreterin wie auch vom Verteidiger anerkannt. Der Vorsitzende Richter Thomas Meingast wertete das reumütige Geständnis, die Unbescholtenheit, den bisherigen ordentlichen Lebenswandel und ihren "wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung" als Milderungsgründe. Erschwerend sei der lange Tatzeitraum und die hohe Schadenssumme gewesen. Der Strafrahmen beträgt bei Untreue ein bis zehn Jahre Haft.
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