Dem Vernehmen nach wird dem Beamten fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen.
Warten auf Justizminsterium
Der Vorhabensbericht ist bereits am Weg ins Justizministerium, wo er nun endgültig abgesegnet werden muss. Die Entscheidung, ob tatsächlich Anklage erhoben wird, wird nach Einschätzung von OStA-Chef Werner Pleischl sehr rasch fallen. "Ich hoffe, dass die im Ministerium das schnell machen werden. Es sollte sich eigentlich noch vor Weihnachten ausgehen."
Die Anklagebehörde hatte gegen die in die Sache involvierten Beamten - eine Frau und ein Mann - wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ermittelt. Sie hatten in dem Supermarkt mehrere Schüsse auf den 14-jährigen mutmaßlichen Einbrecher und seinen 17 Jahre alten Komplizen abgefeuert, wovon einer den Jüngeren tödlich verletzte.
Gutachten widerlegten Aussage von Polizisten
Die Schilderung, die der Polizist zum Tathergang zu Protokoll gab, stimmte allerdings nur bedingt mit den Erkenntnissen des Schießsachverständigen und des Gerichtsmediziners überein: Während der Beamte behauptete, im Knien und aus einer Entfernung von viereinhalb bis sechseinhalb Metern geschossen zu haben, wiesen die Sachverständigen nach, dass der Schuss im Stehen und aus 1,8 bis zwei Metern fiel. Das Projektil traf den Burschen im Rücken und durchschlug ihm Brustkorb und Lunge. Er hatte keine Überlebenschance.
Der Polizist hatte zuletzt betont, seine Aussagen entsprächen seiner Erinnerung, er könne sich aber - etwa was die Entfernung, aus der der Schuss fiel – auch irren.
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