Wieder Hoffnung:

Almbauern geben trotz jahrelangem Kampf nicht auf

Salzburg
20.03.2018 09:30

Neue Hoffnung für die Almbauern: Mit einem EU-Urteil aus Holland sehen sie die Chance, das Blatt doch noch zu wenden. Dort wurden einem Bauer bei einer Nachvermessung ebenfalls die Futter-Flächen verkleinert – ohne Auswirkung auf die Förderung. Dieser musste kein Geld zurück bezahlen.

Digitale Flächenvermessungen im Jahr 2010 setzten die österreichischen Almbauern unter Druck. Durch Verkleinerungen der Futterflächen, und somit vermeintlich falschen Förder-Angaben, mussten sie tausende Euro zurückzahlen. Geld ist dabei nicht wirklich geflossen, aber es wurde den neuen Förderungen gegengerechnet. Somit bekamen die Bauern jahrelang kaum Geld. Erst im Jahr 2015 wurde das System entflechtet und vereinfacht. „Ich bin immer noch der Ansicht, dass wir damals zu Unrecht an die Mauer gestellt wurden“, sagt Ederbauer Johann Fuchs aus Unken. Bis 2004 war nur die Anzahl der Tiere für den Förderbetrag entscheidend. Nach einer EU-Vorschrift wurde die nutzbare Futterfläche auf den Almen mit einbezogen, errechnet durch die AgrarMarkt Austria, kurz AMA. Aber damals ohne Auswirkung. „Die Förderung 2005 errechnete sich aus dem Schnitt der vorangegangenen Jahre. Also der Anzahl der Tiere“, erklärt Fuchs. Somit war die Größe der Fläche egal, aber dokumentiert.

Auch in den Folgejahren erhielten sie den gleichen Betrag. Durch Druck der EU 2010 wurden die Almen digitalisiert vermessen und die Flächen zum Teil drastisch gekürzt – durch die AMA. Damit entstand das Problem. Als Rechenbeispiel (die Zahlen sind zur Verdeutlichung erfunden): Ein Bauer bekam für eine Fläche von 50 Hektar mit 15 Kühen den Förderbetrag von 5.000 Euro. Bei der Nachvermessung wurde die Futterfläche um die Hälfte auf 25 Hektar reduziert. Die 15 Kühe hatte er trotzdem noch. Die 5.000 Euro hatten sich ursprünglich aus der Anzahl der Kühe ergeben. Durch die neue Verordnung hat er durch die halbierte Futterfläche auch nur noch Anspruch auf den halben Förderbetrag. Daher die Rückzahlungen für die Landwirte.

Seit Jahren beschäftigt sich damit der Bundes-Verwaltungsgerichtshof. „Wir haben durch ein EU-Urteil aus Holland neue Hoffnung geschöpft und kämpfen weiter für unser Recht“, sagt Fuchs. Dort hatte die Verkleinerung der Futterfläche nach einer neuen Vermessung schließlich keine Auswirkungen auf die Förderung. Fuchs: „Und dieser Fall ist dem unseren sehr ähnlich.“  

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