Ex-Lehrer gestand

Drei Nichten im Kindesalter missbraucht: Haft!

Salzburg
01.02.2018 07:52

„Wenn Kinder betroffen sind, muss ein unbedingter Teil verhängt werden“: Klare Worte des Richters. 24 Monate teilbedingt lautete die nicht rechtskräftige Strafe für einen Tennengauer (77) nach einem emotionalen Prozess. Vier Monate muss er absitzen.

Drei seiner eigenen Nichten soll der unbescholtene Ex-Lehrer missbraucht haben – und das vor Jahrzehnten: Zwischen 1987 und 1994, als die nun erwachsenen Frauen im Kindesalter waren – also zwischen 8 und 13 Jahren. Zu den Übergriffen kam es  beim Langlauf-Training, in der Sauna, beim Spielen im Garten aber auch zuhause. Von „intensiven“ Berührungen und Selbstbefriedigung, sprach Staatsanwältin Barbara Fischer: „Erst bei der 60er-Feier der Mutter entschlossen sie sich zur Anzeige.“ Das war im April 2016. Die quälenden Erinnerungen sind bis heute eine Belastung – speziell bei einem der drei Opfer.

Missbrauch war traumatisches Erlebnis

Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz attestierte der Frau nämlich eine „Trauma-Folgestörung“. Dies ist rechtlich mit einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen, und gleichzeitig der Grund, warum die Vorwürfe nicht verjährt sind.  Dass die Nichte noch immer leidet, zeigen verzweifelte und hasserfüllte Briefe, die sie erst vor sieben Jahren verfasste. „Da sieht man, was einer Kinder- bzw. Frauenseele angetan werden kann. So ein klares Dokument findet man selten“, so Fischer.

Angeklagter war selbst einmal Opfer

Verteidiger Franz Essl brachte einen weiteren Umstand ein: „Doktorspiele“. Sein Mandant sei in der Nachkriegszeit selbst als Kind  missbraucht worden. Griebnitz bezeichnete es als „Wiederholungsprinzip“.

Emotionen beim Geständnis

Zu einem Tränenausbrach kam es beim Angeklagten, als der Richter zu Fragen begann. „Ich bin schuldig. Es war 25 Jahre eine Belastung.“ Eine Entschuldigung nahmen die Opfer nie an.  10.000 Euro Schmerzengeld zahlte der reuige Ex-Lehrer bereits und besucht auch eine Therapie.

Für Staatsanwältin Fischer fiel die Strafe zu gering aus, sie meldete Berufung an – so auch Essl.

Verurteilt wurde er übrigens wegen „Unzucht mit Unmündigen“. Heute heißt dieser Straftatbestand „schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen“. Nach dem aktuellen Strafgesetzbuch würde der Strafrahmen daher 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe lauten, und nicht wie früher bzw. in diesem Fall: 1 bis 10 Jahre.

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