Bei dem Unfall in Ötz im Bezirk Imst Anfang Mai war ein zu dünnes Stahlseil unter der einen Tonne schweren Last gerissen und diese auf ein Hausdach gestürzt, verletzt wurde damals niemand. "Ein einzelner Vorfall kann nicht Grund für eine Aufhebung des Bescheids sein", äußerte sich der Firmenchef Roy Knaus am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme.
Ermittlungsverfahren läuft
"Nach dem Vorfall am Ötzerberg bestand der Verdacht, dass gegen die Auflagen verstoßen wurde", erklärte Klaus Hohenauer von der Abteilung Verkehrsrecht im Land Tirol. Für Landungen außerhalb von Flugplätzen, beispielsweise für Arbeitsflüge, stelle das Land Bewilligungen aus, die an bestimmte Vorgaben gebunden seien, erläuterte er. Noch laufe das Ermittlungsverfahren. In den kommenden Wochen soll ein Bescheid über die Entscheidung erfolgen, sagte Hohenauer.
Arbeitsflüge wären ohne Genehmigung schwierig
Knaus fliege jedes Jahr unzählige Außenlandungen. Heli Tirol besitze einen aufrechten Außenlandebescheid, unterstrich Knaus. Die im Pongau ansässige Mutterfirma Heli Austria musste im Dezember 2006 Konkurs anmelden. Neben Transportflügen beinhaltet das Leistungsangebot des Flugunternehmens laut Homepage auch Montage-, Film- und Foto- sowie VIP- und Taxiflüge. Sollte die Außenlandegenehmigung Heli Tirol entzogen werden, würden Arbeitsflüge in Zukunft schwierig werden.
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