Kaprun-Anzeige

Staatsanwalt lehnt Privatbeteiligtenanschluss ab

Salzburg
04.06.2009 11:31
Die Staatsanwaltschaft (STA) Linz hat den Anschluss der Privatbeteiligten bei der Strafanzeige des deutschen Gutachters Hans-Joachim Keim gegen die Gutachter des Kaprun-Prozesses abgelehnt. Der Wiener Opferanwalt Gerhard Podovsovnik und der Sohn eines Überlebenden, Bernd Geier, sind empört und sprechen von einem neuen Schlag ins Gesicht der Opferfamilien.

Er werde "gegen diese offensichtliche Fehlentscheidung" ein Rechtsmittel einlegen, um den Ausschluss der Privatbeteiligten zu bekämpfen und den Opfern zu Gerechtigkeit wegen der falschen Gutachtenerstellung und der damit einhergegangenen Beschneidung ihrer Ansprüche zu verhelfen", so Podovsovnik. Der Advokat hat auch bereits den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte informiert.

Gewohntes Manöver der österreichischen Justiz
Geier bezeichnete die Ablehnung der STA Linz als gewohntes "Manöver" der österreichischen Justiz. "Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man ja aus Verzweiflung lauthals lachen. Was nicht sein darf, wird juristisch passend gemacht", empörte sich der Bayer.

Anschluss der Privatbeteiligten normal kein Problem
Nach Ansicht des Opferanwaltes gehe es offensichtlich darum, "die berechtigten Ansprüche der Privatbeteiligten ein weiteres Mal juristisch zu beschneiden". Die Ablehnung der Privatbeteiligtenansprüche und damit der Ausschluss der Privatbeteiligten vom gesamten Verfahren bewirke, dass die Ansprüche nunmehr nur mit erheblichen Mehrkosten umgesetzt werden könnten, um am strafrechtlichen Verfahren gegen die Gutachter teilnehmen zu können. Dies wäre in einem normalen Strafprozess gegen Gutachter, die falsche Gutachten erstellt haben, nie notwendig gewesen: Der Privatbeteiligtenanschluss wäre dort zweifelsohne jederzeit gewährt worden.

Justizskandal liegt auf der Hand
Die Opfer hätten in Zivilverfahren einen wesentlich höheren Aufwand, um die falschen Gutachten mit richtigen Gutachten zu entkräften. Dies wäre bei einem Schuldspruch bei richtiger Gutachtenerstellung niemals notwendig gewesen. "Alleine dadurch ist in die geschützte Rechtssphäre eingegriffen und liegt dies offensichtlich für jedermann auf der Hand." Andererseits entstünden jetzt für die Einsprüche und allfällige Rechtsmittel wiederum Anwaltskosten, die unnötig durch diese Entscheidung erzeugt worden wären, so Podovsovnik. Ein weiterer Justizskandal liege damit auf der Hand, und es scheine sich um eine weitere Fehlentscheidung in Sachen Kaprun zu handeln, meinte der Opferanwalt.

Öffentlichkeit soll ausgesperrt werden
Für ihn scheint ganz klar zu sein, dass es darum gehe, die Privatbeteiligten vom Verfahren auszuschließen, keine Akteneinsicht zu gewähren und damit zu verhindern, dass irgendetwas an die Presse oder an die Öffentlichkeit gelangt. "Es soll offensichtlich ein Geheimverfahren werden, welches offensichtlich still und leise wiederum ohne Schuldspruch abgeschlossen werden soll", so Podovsovnik.
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