Beinahe unheilbar
Die Staatsanwaltschaft habe die Entscheidung des Gerichtes zur Kenntnis genommen und kein Rechtsmittel eingelegt, teilte sie mit. Die Aufhebung der U-Haft ist somit rechtskräftig.
Mit Softguns auf Besucher geschossen
Bei der Gedenkfeier zur Befreiung des früheren Nebenlagers des KZ Mauthausen am 9. Mai sollen drei Jugendliche mit Softguns auf Besucher geschossen und gemeinsam mit zwei Freunden Naziparolen wie "Sieg Heil" gerufen haben. Am 13. Mai war über die zwei 16-Jährigen Untersuchungshaft verhängt worden.
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