Wie berichtet, will die BAWAG den Verkauf des Penthouses aus dem Jahr 2005 rückgängig machen. Für die 278 Quadratmeter wurden von Ex-BAWAG-Chef-Elsner nur 569.000 Euro bezahlt. Laut eines Gutachtens ist die Nobel-Bleibe aber 2,8 Millionen Euro wert.
Elsner-Vertreter Wolfgang Schubert hatte sich stets auf eine Bewilligung von Aufsichtsratspräsident Günther Weninger und einem Vertreter der Bayrischen Landesbank berufen. Doch das Gericht gab jetzt der von Anwalt Markus Kajaba vertretenen Bank Recht und erklärte: Eine Bewilligung des gesamten Aufsichtsrates wäre notwendig gewesen.
Staatsanwalt ermittelt auch wegen Untreue
Sollte das Urteil (es wurde berufen) rechtskräftig werden, hätte das möglicherweise fatale Folgen für die Elsners: Sie würden früher oder später die Wohnung verlieren und die Bank würde wohl den Kaufpreis zur Schadenswiedergutmachung einbehalten. Denn obwohl formell Ehefrau Ruth Besitzerin des Penthouses ist, hatte Ehemann Helmut im Prozess zugegeben: Das Geld stammte von ihm.
Währenddessen prüft der Staatsanwalt den Handel: Sollte das Penthouse wirklich um einen Bruchteil seines Wertes verkauft worden sein, könnte es einen Prozess wegen Untreue gegen jene Personen geben, die im Jahr 2005 in der Bank für den Penthouse-Deal verantwortlich waren.
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