Terror-Prozess

Mona S. soll weiter in Untersuchungshaft bleiben

Österreich
09.09.2008 18:42
Die Anklagebehörden sprechen sich gegen eine Enthaftung der seit einem Jahr in U-Haft sitzenden Terrorverdächtigen Mona S. aus. Das gab Helmuth Seystock, der stellvertretende Leiter der Oberstaatsanwaltschaft in Wien, am Dienstagnachmittag bekannt. Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr habe sich "verstärkt", sagte Seystock. Grund: Die mittlerweile 22-Jährige soll im vergangenen Juli in der Justizanstalt Josefstadt eine Mitgefangene bedroht haben.

"Die Drohung ist dahin gegangen, dass Mona S. unter Anspielung auf ihre angeblichen Beziehungen die andere Frau gefragt hat, ob diese nicht wisse, wer sie sei", berichtete der Oberstaatsanwalt. Mona S. habe dann ihre Kontrahentin wissen lassen, sie kenne Leute, "die sie wegputzen werden", so Seystock.

Die Anklagebehörden interpretieren das offenbar als Indiz, dass Mona S. in der Tat einer terroristischen Vereinigung - konkret der Al Kaida - angehört haben könnte. So lautet bekanntlich der zentrale Vorwurf gegen die 22-Jährige, die für ihren Mann Mohamed M. - der unter anderem mit einem "Drohvideo" Österreich zum Truppenabzug aus Afghanistan bewegen wollte, Terroranschläge während der Fußball-EM ankündigte, zur Teilnahme am Dschihad aufrief und im März unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt wurde - Übersetzerdienste geleistet haben soll. "Wir treten daher der Auffassung der Staatsanwaltschaft bei, dass Mona S. nicht zu enthaften ist. Derzeit ist noch keine Unverhältnismäßigkeit der U-Haft gegeben", stellte Seystock fest.

Urteil zur Gänze aufgehoben
Sollte das Justizministerium dieser Ansicht nicht entgegen treten, müsste in den nächsten Tagen im Wiener Straflandesgericht eine Haftprüfungsverhandlung anberaumt werden. Verteidiger Lennart Binder hatte am 3. September einen Enthaftungsantrag formuliert, da seine Mandantin seit einem Jahr in U-Haft sitzt und der Oberste Gerichtshof (OGH) Ende August das in erster Instanz über die Frau gesprochene Urteil - 22 Monate Haft - zur Gänze aufgehoben und einen zweiten Rechtsgang angeordnet hat. Zuletzt hatten namhafte Justizvertreter die Freilassung von Mona S. gefordert.

Richterin im zweiten Rechtsgang steht fest
Bereits vor der Bestätigung der möglichen weiteren U-Haft stand am Dienstag fest, wer im zweiten Rechtsgang den Prozess gegen Mona S. und Mohamed M. leiten wird. Den Vorsitz in dem Geschworenen-Verfahren wird die in der Spezialabteilung für Jugendliche und junge Erwachsene tätige Richterin Michaela Sanda führen. Prozesstermin gibt es selbstverständlich noch keinen. Die Richterin dürfte mehrere Wochen benötigen, um sich in den umfangreichen Akt einzulesen. Im Grauen Haus wird aber davon ausgegangen, dass die Verhandlung noch heuer über die Bühne gehen wird.

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