Der bei der Hauptversammlung am 7. Mai von den Aktionären beschlossene Beschluss zu einer Kapitalerhöhung wurde ins Firmenbuch eingetragen, teilte die AUA mit. Damit komme die Fluggesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen nach. Nach dem Rückzug des Investors von einer vereinbarten Investition über 150 Millionen Euro ist offen, woher das Geld für die Kapitalerhöhung kommen soll.
Die AUA habe sich "intensiv um eine Verhandlungslösung" mit Scheich Al Jaber bemüht. "Trotzdem war die Gegenseite bisher nicht bereit, über eine andere Lösung als die, den Vertrag unter gegenseitigem Anspruchsverzicht aufzulösen, zu sprechen", bedauert die AUA in einer Mitteilung.
AUA "weiterhin bereit, Gespräche zu führen"
Mit der jetzt erfolgten Einleitung gerichtlicher Schritte sichere die AUA ihre Ansprüche ab. Trotzdem zeigt sich die AUA weiter gesprächsbereit: "Davon unabhängig sind Austrian Airlines weiterhin bereit, ernsthafte Gespräche über eine Vergleichslösung zu führen."
Der Investor Al Jaber hat bereits Gegenklagen auf rechtliche Schritte der AUA angekündigt. Dabei werde es nicht nur um die Abwehr "der unberechtigten Forderungen der AUA gehen", sondern der Scheich kündigte auch eine Gegenklage auf Schadenersatz gegen die AUA an. Die AUA habe ihre Pflichten gegenüber ihrem Verhandlungspartner Al Jaber - und auch gegenüber der Öffentlichkeit - wiederholt und bewusst grob verletzt, so der Vorwurf des Scheichs. Auch er habe sich um eine außergerichtliche Einigung bemüht.
Affäre kam im April ins Rollen
Anfang April hatte sich Al Jaber vertraglich zu einer Investition von 150 Millionen Euro in die AUA über eine Kapitalerhöhung verpflichtet, dafür sollte er 20 Prozent der AUA-Aktien erhalten. Ende April teilte er über seine Anwälte mit, er ziehe sich von der Investition zurück, weil er über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der AUA in die Irre geführt worden sei. Am 24. April hatte die AUA den Verlust von 60,4 Millionen Euro im 1. Quartal bekanntgegeben.
Der Firmenbuchrichter habe einen Teil der in zwei Anfechtungsklagen enthaltenen Anträge abgewiesen, teilte die AUA weiter mit. Darin wurde beantragt, die Kapitalerhöhung nicht ins Firmenbuch einzutragen.
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