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18.06.2025

Krone Extra - Juni 2025

Seit Juni noch mehr anspruchsberechtigt

Foto: Drobot Dean-stock.adobe.com

15.000 Anrufe im Callcenter, rund 10.000 Anträge - das ist die Bilanz der ersten vier Monate „Wohnbeihilfe NEU“ in Kärnten.

Es ist eine der größten sozialpolitischen Weichenstellungen Kärntens der vergangenen Jahre und ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Menschen, die angesichts der Teuerungen und steigender Ausgabenbelastung in finanzielle Notlagen geraten: Seit 1. Jänner ist die neue Kärntner Wohnbeihilfe in Kraft. Mit der „Wohnbeihilfe NEU“ unterstützt das Land Kärnten seine Bürger, insbesondere Alleinerziehende sowie Pensionisten, in höherem Ausmaß als bisher. Die Antragstellung ist sowohl online als auch in Papierform möglich.

Großer Andrang bei Antragstellungen

Alleinerziehende und Pensionisten in finanziellen Notlagen profitieren von den Neuerungen. Foto: Serhii stock.adobe.com
Alleinerziehende und Pensionisten in finanziellen Notlagen profitieren von den Neuerungen. Foto: Serhii stock.adobe.com

Die 10.000 Anträge in den ersten vier Monaten des heurigen Jahres für die „Wohnbeihilfe NEU“ entsprechen fast den Antragszahlen im gesamten Jahr 2023. „Das große Interesse zeigt, dass wir mit der neuen Wohnbeihilfe eine Unterstützungsleistung geschaffen haben, für die es einen großen Bedarf gibt. Die Teuerungskrise hat insbesondere auf die Betriebskosten durchgeschlagen und das Wohnen verteuert. Mit der Wohnbeihilfe schaffen wir Abhilfe und sichern das Grundbedürfnis Wohnen für Kärntnerinnen und Kärntner ab“, betont Sozialreferentin LHStv. Gaby Schaunig. Dank angehobener Einkommensgrenzen und einer stärkeren Berücksichtigung von Kindern im Haushalt können viel mehr Menschen als zuvor Wohnbeihilfe beantragen.

Erweiterung: Wohnrecht und Fruchtgenussrecht

Auf Basis der Anfragen und Rückmeldungen der ersten Monate wurde die „Wohnbeihilfe NEU“ parallel evaluiert, was nunmehr zu einer Anpassung führt: Seit 1. Juni können auch Personen mit geringem Einkommen, die ein Wohn- oder Fruchtgenussrecht haben, aber selbst für die Betriebskosten aufkommen müssen, Wohnbeihilfe beantragen. „Es gibt Fälle, in denen ältere Personen ihr Haus an die Kinder überschreiben, aber selbst darin wohnen bleiben. Sie konnten noch bis Ende März diesen Jahres Heizzuschuss beantragen, nunmehr können sie über die Wohnbeihilfe eine Betriebskostenunterstützung in Anspruch nehmen“, erklärt Schaunig.

Die Antragstellung ist mit dem Formular „Betriebskostenunterstützung für Eigentümer:innen“ möglich. Am schnellsten geht es mit dem Onlineantrag, alternativ ist auch eine analoge Antragstellung möglich. Das Formular wurde um die Rubrik „Wohnrecht/vergleichbares Recht“ erweitert. „Die nunmehrige Erweiterung des Beziehendenkreises ist ein nächster wichtiger Schritt zur Absicherung der Wohnversorgung der Kärntnerinnen und Kärntner. Parallel evaluieren wir die Wohnbeihilfe natürlich weiter und werden sie im Sinne der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft weiterentwickeln“, so Sozialreferentin Schaunig weiter.

Alle wichtigen Informationen stehen auf www.ktn.gv.at unter „Abteilung 11“ zur Verfügung. Telefonische Auskünfte gibt es von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie montags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr unter 050 536 / 31160. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail unter abt11.wohnbeihilfe@ktn.gv.at möglich.