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29.01.2023

Karriere mit Lehre

Das Finale der Ausbildung

Auf die Lehrabschlussprüfung unbedingt gut vorbereiten. Foto: LStockStudio - stock.adobe.com

Nach erfolgreich absolvierter Lehrabschlussprüfung geht es die Karriereleiter hoch. Sie ist zwar nicht verpflichtend, aber für die Karriere unverzichtbar.

Die Lehrzeit endet nach der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung. Vorher aber ist an einiges zu denken. Für die Zulassung zur LAP muss der Lehrling einen Antrag stellen. Damit verbunden ist die Unterstützung des auszubildenden Betriebe mit Kostenübernahme und Freistellung. Wann kann der Antrag gestellt werden? Frühestens sechs Monate vor dem Ende der Lehrzeit (Details stehen im Lehrvertrag). Oder ab Beginn des letzten Lehrjahres, wenn der Lehrbetrieb einem vorzeitigen Antreten ausdrücklich zustimmt und die Berufsschule positiv abgeschlossen wurde.

Ansprüche auf Freistellung stehen im Kollektivvertrag

Gut zu wissen ist außerdem, dass die erforderliche Zeit für die Prüfung dem Lehrling unter Fortzahlung der Bezüge freizugeben ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Lehrabschlussprüfung unverschuldet erstmals in der Weiterbeschäftigungszeit abgelegt wird. Der Lehrling muss am Tag der Prüfung noch im Betrieb arbeiten, sofern es ihm/ihr zeitlich zumutbar ist und der Betrieb es verlangt. Einzelne Kollektivverträge können jedoch weitergehende Freistellungsansprüche vorsehen.