.von Gesetzgebung und Ministerium. Das kümmert die Roten und die Justizministerin offenbar wenig: Es gibt keine rechtliche Handhabe, unmündige jugendliche Straftäter einzusperren, wenn die eine Straftat nach der anderen begehen. Sie werden „belehrt“ – und die Elten verwarnt. Dann wird das Früchtchen auf freiem Fuß belassen, und das Unwesen beginnt von Neuem. Wieder folgt dasselbe „Dudu!“. In der „Obsorge“ der Eltern oder in einer von einer privaten NGO betreuten WG geht es weiter. Wozu gibt es eine Justiz, eine Justizministerin, eine Regierung, wenn da nichts geschieht? Es braucht ein Gesetz für eine Heimunterbringung, für Erziehungsheime für Strafunmündige, die zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden. Ihr werdet bezahlt, etwas zu tun, Frau Justizministerin!
Peter Lang, per E-Mail
Erschienen am Mo, 24.8.2026
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