Es überrascht kaum, dass ausgerechnet die Grünen die Forderung nach einer Erbschaftssteuer wieder auf die politische Tagesordnung setzen. Mit einer Petition und einem „Dringlichen Antrag“ im Nationalrat soll Druck aufgebaut werden. Klubobfrau Gewessler argumentiert mit Gerechtigkeit und spricht von einer „Schieflage“, wenn Erben großer Vermögen nicht arbeiten müssten. Doch hinter dieser Argumentation steht weniger eine strukturelle Reformidee als vielmehr eine alte politische Reflexhaltung: Wer mehr hat, soll mehr abgeben, selbst dann, wenn dieses Vermögen bereits mehrfach besteuert wurde. Vermögen entsteht in Österreich nicht im steuerfreien Raum. Einkommen wird besteuert, Unternehmensgewinne werden besteuert, Immobilienkäufe werden besteuert, Konsum wird besteuert. Wer über Jahrzehnte spart, investiert oder ein Unternehmen aufbaut, tut das unter einer ohnehin hohen Steuerlast. Wenn dieses bereits versteuerte Eigentum im Todesfall erneut zur Kasse gebeten wird, stellt sich die berechtigte Frage: Ist das noch Leistungsbesteuerung oder bereits Substanzbesteuerung? Die Erbschaftssteuer setzt nicht bei neu erwirtschaftetem Einkommen an, sondern bei bereits gebildetem Vermögen. Sie trifft nicht die aktuelle wirtschaftliche Leistung, sondern die Weitergabe dessen, was oft über Generationen aufgebaut wurde. Das berührt einen zentralen Grundsatz: Eigentum umfasst auch das Recht, darüber zu verfügen, einschließlich der Entscheidung, wem man es hinterlässt. Wenn nun suggeriert wird, Wohlstand sei primär das Resultat von „Nichtstun“, wird ein verzerrtes Bild gezeichnet. Natürlich gibt es große Vermögen. Doch die überwiegende Zahl der Erbfälle betrifft Eigentum, das aus Arbeit, unternehmerischem Risiko und Verzicht entstanden ist. Wer seinen Kindern etwas hinterlassen möchte, handelt nicht aus Gier, sondern aus Verantwortung. Statt immer neue Steuerquellen zu erschließen, wäre eine ehrliche Debatte über staatliche Ausgaben angebracht. Wo kann effizienter gewirtschaftet werden? Wo versickern Mittel in der Bürokratie? Wo ließen sich Prioritäten neu setzen? Eine neue Steuer ist politisch leichter zu verkaufen als strukturelle Reformen, v. a. dann, wenn sie nur eine vermeintlich kleine Gruppe trifft. Am Ende bleibt die grundsätzliche Frage: Soll der Staat bei jedem Vermögensübergang erneut zugreifen dürfen, obwohl die zugrunde liegende Leistung bereits besteuert wurde? Oder steht das Leistungsprinzip höher als die Versuchung, gesellschaftliche Spannungen über Umverteilung zu entschärfen? Eine Steuerpolitik, die stark auf Umverteilung setzt, läuft Gefahr, Neid politisch zu instrumentalisieren. Eine Politik hingegen, die Leistung anerkennt und Eigentum respektiert, stärkt Vertrauen und Stabilität. Genau darum sollte es gehen.
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