Ich persönlich mache mir schon längere Zeit Gedanken über die Rechtsprechung in Österreich, über das Ungleichgewicht zwischen Täter- und Opferbehandlung sowie das Rechtsempfinden so mancher Richter und auch Richterinnen. Da gehen zehn großteils vorbestrafte Burschen einer Jugendbande freigesprochen und grinsend aus dem Gerichtssaal. Obwohl sie aufgrund ihrer Vorgeschichte schon erst einmal längst nicht mehr im Lande sein sollten und erst recht, weil sie eine 12-Jährige über einen längeren Zeitraum mehrmals erpresst und sexuell missbraucht haben. So weit, so schlecht. Dass sie dann aber lediglich wegen der „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ angeklagt waren, ist schon eine Verhöhnung des Opfers im Vorfeld. Eigentlich habe ich immer angenommen, dass ein Kind gar keine diesbezügliche Selbstbestimmung haben kann, es darf ja hierzulande mit 12 Jahren auch nicht behördlich bestraft werden, und dass jegliche sexuelle Handlung an einem Kind folglich „Kindesmissbrauch“ sein muss. Dass aber der ganzen Bagage von uns auch noch die „Wahlanwälte“ gestellt und geblecht werden, ist nicht nur Verhöhnung des Opfers, sondern auch des österreichischen Steuerzahlers. Künftige Opfer werden es sich gut überlegen, sich überhaupt der Tortur einer derartigen Demütigung auszusetzen, und lieber schweigen. Die Bande geht also grinsend, in ihrem Tun bestätigt, aus dem Gerichtssaal und sucht sich das nächste hilflose Opfer, mit der Erfahrung, uns passiert sowieso nichts. Recht sollte eigentlich vor allem für die Opfer gelten. Bei uns aber scheint Täterschutz Vorrang zu haben. Aber es heißt ja nicht umsonst: „Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.“
Eva Schreiber, per E-Mail
Erschienen am So, 28.9.2025
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