Der Gast gibt Kellnern ein Trinkgeld, wenn er mit dem Service zufrieden ist. Jetzt hat die Regierung mit einem „Leuchtturmprojekt“ erreicht, dass die Sozialabgaben für Trinkgelder in ganz Österreich einheitlich monatlich bei 65 Euro für Kellner liegen. Ihnen wird somit ein Teil des Trinkgeldes wieder abgenommen, aber ansonsten ist es steuerfrei. Der ÖGB hat ausgerechnet, dass sich die Pensionsansprüche durch die Anhebung der Pauschale um rund 27 Euro pro Monat erhöhen. Ein Wermutstropfen: 2027 steigt der Pauschalbetrag dann auf 85, 2028 schließlich auf 100 Euro. Es wäre vielleicht einfacher gewesen, das Trinkgeld vollständig den Kellnerinnen zu überlassen.
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