Das freie Wort

In zweiter Instanz

Bei einem Nebenschauplatz, nämlich in Sachen mutmaßliche Falschaussage im U-Ausschuss, wurde Sebastian Kurz in zweiter Instanz freigesprochen. In der Urteilsbegründung des OLG heißt es, dass keine vorsätzliche Falschaussage vorliege, weil Kurz laut Protokoll zugegeben habe, in die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsratschefs eingebunden gewesen zu sein. Die Frage ausführlich zu beantworten, war ihm nicht möglich, da die Befragungszeit abgelaufen war. Keine Frage, rein strafrechtlich betrachtet ist es zweifelsohne ein mehr oder weniger unerwarteter Erfolg für den Ex-Kanzler. Neben Chats macht auch die Urteilsbegründung deutlich, dass es aber auch eine rein politische Betrachtung und Bewertung gibt. „Informiert statt involviert“ verharrt weiter in der Märchenwelt. Chats wie Urteilsbegründung machen unbestreitbar deutlich, dass auch mit Sebastian Kurz die Sauberkeit in der Politik kein Comeback gefeiert hat. Eine Tatsache, zu der der Ex-Kanzler garantiert auch in Zukunft lieber schweigt. Und die wesentlich größere Inseratenaffäre wäre ja auch noch da.

Christian Stafflinger, Linz

Erschienen am Mi, 28.5.2025

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