Chef kann Kopftuch und Kreuz verbieten! Das steht hochoffiziell in der „Kronen Zeitung“, also kein Fake! Der Europäische Gerichtshof hat – konkret (vorerst?) für öffentliche Dienstgeber – entschieden! Auch wenn ich die Details zur Begründung dieser Entscheidung (noch) nicht kenne, frage ich mich: Ist das der erste Schritt zur Aufhebung der Religionsfreiheit – oder vielleicht so nach und nach auch der Meinungsfreiheit? Die mit der „Rechtsprechung“ befassten Personen sind, davon ist auszugehen, zumindest nominell gebildete Menschen. Es sollte/ müsste ihnen klar sein, dass das ins Extrem gesteigerte Bemühen, Diskriminierung zu vermeiden bzw. zu verhindern, kaum vermeidbar zu einer neuen, anderen Diskriminierung führt. Das zeigt sich ja auch zum Beispiel bei den Auswüchsen des sprachlichen Genderns. Die Ausschaltung jeglicher Diskriminierung wäre mit der „Gleichschaltung“ aller, tatsächlich aller Menschen gegeben (also nicht wie in manchen Herrschaftssystemen zu beobachten: (Fast) Alle sind gleich, aber manche sind gleicher!). Ein derartiges Ansinnen hätte wohl die Züchtung des Einheitsmenschen zur Folge – eine absurde Idee! Der betreffende Senat des Europäischen Gerichtshofes scheint überdies wenig Vertrauen zu haben in die Redlichkeit der in öffentlichen Institutionen Tätigen, wenn er deren „strikte Neutralität“ mit der Untersagung des „Tragens religiöser Symbole“ erreichen will. Völlig weltfremd wird dabei verkannt, dass jemand, wenn er oder sie will, mehr oder weniger ausgeprägt bzw. merkbar die jeweiligen persönlichen weltanschaulichen, moralischen, religiösen oder sonstigen Überzeugungen als Maßstab für das Handeln heranzieht, ob mit oder ohne – zum Beispiel Kopftuch! Ich orte in der aktuellen Entscheidung einen Irrweg, der das gebotene Augenmaß der handelnden Personen nicht mehr erkennen lässt. Das spricht – neben manch anderem und (Lebens-)Wichtigerem – leider nicht (mehr) für die EU, für die ich seinerzeit votierte.
Univ.-Prof. DI Dr. Hon. DSc Friedrich Franek, St. Pölten
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