Das kürzlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Polen, welches zu einer täglichen Strafzahlung von einer Million Euro verdonnert wurde, hat es in sich. Wegen einer auf nationalem und demokratisch legitimiertem polnischen Recht geschaffenen, zugegebenermaßen noch ausbaufähigen Justizreform, mit der Brüssel nicht einverstanden ist, wird einem Mitgliedstaat, der jahrzehntelang unter der Knute einer kommunistischen Sowjetdiktatur zu leiden hatte, erneut die rechtliche Eigenständigkeit abgesprochen. Der große Fehler des seinerzeit auch von Polen 2007 unterzeichneten Lissabon- Vertrages war bzw. ist, dass man damals viel zu wenig über auch zu geltende Grenzen einer externen Einflussnahme von EU-Organen, die noch dazu zumeist keine demokratische Legitimation besitzen, gesprochen und keine diesbezüglichen „Bremsen“ festgelegt hatte. Mittlerweile haben sich der EuGH und auch der EuGH für Menschenrechte jedoch zu mächtigen politischen Playern in Europa entwickelt, welche nationale Verfassungsbestimmungen immer wieder dreist aushebeln und den Mitgliedstaaten zunehmend suggerieren, dass deren demokratisch entstandene Verfassungen obsolet geworden sind und ein demokratisch keinesfalls legitimierter EU-Super-Gerichtshof einzig und allein das Sagen in der EU hat. Viele Entscheidungen von EuGH und EuGMR besitzen in Wahrheit keine Zustimmung der europäischen Völker und werden oft als gegen ureigenste Interessen wirkend angesehen. Das ist eindeutig der falsche Weg, und das werden sich speziell die Osteuropäer auf Dauer nicht bieten lassen. Wenn sich europäische Gerichtshöfe daher nicht sehr rasch wieder von ihrer politischen Anmaßung verabschieden und nationales Verfassungsrecht als zumindest gleichberechtigt anerkennen, werden sie schlussendlich ganz wesentlich zur absehbaren Zerstörung der EU als Ganzes beigetragen haben – das ist so sicher wie das Amen im Gebet.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am So, 31.10.2021
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