Die Europäische Union mit 28 Mitgliedsländern benötigt eine Kompetenzverteilung, damit sie handlungsfähig wird. Offensichtlich fehlen solche Vorgaben, zumindest führen einige Staaten ein seltsames Eigenleben. Die einzelnen Staaten sind unterschiedlich historisch gewachsen und müssen erst nachhaltig zusammenwachsen. Besonders durch eine schnelle „Osterweiterung“ ist die Gemeinsamkeit ins Wanken geraten, wobei die Migrationsproblematik die Situation noch verschlechtert. In der Debatte um die europäische Zusammenarbeit lassen sich sehr unterschiedliche Ansichten und harte Auseinandersetzungen beobachten. Die einen wollen mehr nationale Befugnisse, die anderen wollen mehr Konzessionen für Brüssel. Der Lissabon-Vertrag regelt die Ziele der Europäischen Union, die Aufgaben ihrer Institutionen, die Beschlussfassung sowie das Verhältnis zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten. Wesentliche Grundsätze sind: Die Europäische Union beruht auf Basis der Rechtsstaatlichkeit. Jede Maßnahme gründet auf Verträge, die alle EU-Länder demokratisch gebilligt haben. Die Staaten bleiben souverän und unabhängig, überlassen aber einige ihrer hoheitsrechtlichen Befugnisse der Europäischen Union, um dadurch effiziente Entscheidungen besser zu ermöglichen. Das bedeutet, dass Entscheidungen von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene getroffen werden können. Das Handeln der Europäischen Union unterliegt dem Prinzip der Subsidiarität, das bedeutet die Union darf nur tätig werden, wenn ein Handeln auf EU-Ebene wirkungsvoller ist als auf staatlicher Ebene. Ein Aufgabenkatalog, der die Kompetenzverteilung regelt, wäre hierzu notwendig.
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