Sehr geehrte Frau Vettermann, in der „Krone“ vom 8. 11. meinen Sie, Verstöße gegen Bestimmungen des neuen Arbeitszeitgesetzes wären keine Einzelfälle und würden auch künftig keine bleiben. Ich meine, dass zunächst einmal derartige Fälle untersucht werden müssten, bevor man gegen „schwarze Schafe“ vorgeht. Danach hat in nachweislichen Fällen die Veröffentlichung in der Presse meiner Meinung nach eine stärkere abschreckende Wirkung als Strafen. AG werden sich hüten, das Gesetz zu übertreten und öffentlich an den Pranger gestellt zu werden. Das Gesetz selbst ist im internationalen Wettbewerb unbedingt erforderlich. Und Sie haben mit Ihrer Aussage „mit einem starren System wird eine moderne Gesellschaft nicht funktionieren“ zu 100% recht. Insbesondere exportierende Zulieferbetriebe, die aufgrund starrer Arbeitszeiten Aufträge nicht erfüllen können, verlieren diese an die Konkurrenz und müssen ggf. auch Arbeitsplätze abbauen. Einzelfälle zu verallgemeinern und das Arbeitszeitgesetz abzulehnen ist opportunistisch-oppositionell, um die Regierung zu beschädigen.
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