Mit Bedauern musste ich lesen, dass ein Hundeführer der Polizei seinen ihm zugeteilten Diensthund bei diesen Temperaturen zweieinhalb Stunden im Auto schmoren ließ. Dieser musste höllische Qualen über sich ergehen lassen, bis er starb. Für den Hundeführer gilt natürlich die „Unschuldsvermutung“. Eines kann man aber sehr wohl sagen. Ihm sollte aufgrund dieses Verhaltens, das als grob fahrlässig einzustufen ist, die Eignung zum Hundeführer entzogen werden – beruflich wie privat. Dieser Beamte darf nie wieder einen Hund zugeteilt bekommen.
Josef Kaufmann, Wien
Erschienen am So, 5.8.2018
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