Boris Becker möchte sich einem gegen ihn laufenden gerichtlichen Insolvenzverfahren in Großbritannien entziehen, indem er auf diplomatische Immunität pocht. Abgesehen davon, dass der von ihm als Rechtsgrundlage vorgewiesene Diplomatenpass offenbar eine Fälschung darstellt, bestünden diverse Privilegien, die die Wiener Diplomatenkonvention vorsieht, nur dann, wenn Herr Becker seitens Zentralafrikas tatsächlich als Diplomat Großbritannien gegenüber notifiziert worden wäre. Das bloße Vorweisen eines zudem zweifelhaften Passes reicht keinesfalls aus, um sich einem gerichtlichen Verfahren entziehen zu können. Speziell Artikel 31(1c) der Diplomatenkonvention legt klar fest, dass für Aktivitäten „im Zusammenhang mit einem freien Beruf oder einer gewerblichen Tätigkeit, die der Diplomat im Empfangsstaat (in diesem Fall Großbritannien) neben seiner amtlichen Tätigkeit ausübt“ keinerlei gerichtliche Immunität vorgesehen ist. Beckers angebliche Bestellung als zentralafrikanischer „EU-Sportattaché“ ist nichts anderes als eine lächerliche Posse, die keiner ernsthaften Prüfung standhalten würde. Der ehemalige Tennisstar täte daher gut daran, sich dem gegenwärtigen Insolvenzverfahren zu stellen, um nicht noch den letzten Rest seines einst guten Rufes zu zerstören.
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