Das AKH Wien ist ein öffentliches Spital, Vollverschleierung hat da nichts verloren. Angeblich ist ein Krankenzimmer kein öffentlicher Raum im Sinne des Gesetzes. Hier sollte Türkis-Blau sofort nachschärfen. Auch hat das Aufbauen von Trennwänden innerhalb eines Krankenzimmers nur aus medizinischen, nicht aber aus religiösen Gründen Berechtigung. So nimmt der Kniefall vor der Nikab-Patientin bereits mit der Paravent-Aufstellung seinen Anfang. Eine weitere Fehlentscheidung ist es, einen Besucher nur seines Geschlechtes wegen des Krankenzimmers zu verweisen. Lösung: Erkrankte muslimische Frauen, welche im Fall der Notwendigkeit stationärer Aufnahme auf permanente Vollverschleierung pochen, haben Privatspitäler aufzusuchen, um dort auf eigene Kosten in einem Einzelzimmer behandelt zu werden.
Dr. Wolfgang Geppert, Wien
Erschienen am Sa, 24.3.2018
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.