Davongekommen

“Bewerbungsbriefe”: Keine Geldstrafe für Gorbach

Österreich
20.03.2008 20:23
Der frühere Vizekanzler Hubert Gorbach (BZÖ) muss für die Verwendung von offiziellem Briefpapier für seine viel belächelten "Bewerbungsschreiben" keine Strafe bezahlen. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, die ein Verwaltungsstrafverfahren wegen möglicher Verletzung des Wappengesetzes einleitete, hat laut Gorbach festgestellt, dass er weder eine öffentliche Berechtigung vorgetäuscht, noch das Ansehen der Republik beschädigt habe.

"Das ist richtig", sagte Gorbach knapp, der ansonsten keinen Kommentar abgeben wollte. Es sei in dieser Causa schon viel zu viel gesagt und geschrieben worden.

Der ehemalige Vizekanzler hatte im Herbst des Vorjahres für Schlagzeilen im In- und Ausland gesorgt, als ein Brief an den britischen Finanzminister Alistair Darling öffentlich wurde, den er als "long-time friend" anschrieb.

"The world in Vorarlberg is too small"
In dem mit seinem alten Briefkopf versehenen Schreiben bewarb sich Gorbach für Tätigkeiten, in denen er seine Erfahrungen und sein Wissen einbringen könne. Wenig überzeugend und bereits legendär waren dabei Gorbachs Englisch und die Feststellung "The world in Vorarlberg is too small". Wie sich wenig später herausstellte, hatte Gorbach auch Schreiben auf offiziellem Briefpapier nach Moskau, Vilnius und Preßburg geschickt.

„Im Zeitalter des Networking ein üblicher Vorgang“
Gorbach selbst hatte sich gerechtfertigt, er habe sich nicht um einen Job beworben. Bei Alistair Darling sei es „keine Bewerbung“ gewesen, „sondern eine allgemeine Orientierung über meine neue berufliche Situation mit dem Hinweis, dass ich gerne weiterhin internationale Kontakte pflege und bei Bedarf für allfällige Projekte oder Funktionen in Kontrollorganen (Beirat, Aufsichtsrat) ansprechbar bin - ein im Zeitalter des Networking absolut üblicher Vorgang“, so Gorbach in einer schriftlichen Stellungnahme.

Strafe von bis zu 3.600 Euro wäre möglich gewesen
Da die Schreiben auf dem Amtsbriefpapier seines ehemaligen Ressorts mit einem handschriftlich ergänzten "a. D." ("außer Dienst") nach der Bezeichnung "Vizekanzler" verfasst wurden, leitete die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ein Verfahren wegen widerrechtlicher Verwendung des Bundeswappens ein. Es drohte eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro.

Foto: Peter Tomschi

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