„Wir haben auf Weisung der zuständigen Ministerin 235 Fälle aus dem Jahr 2002, großteils von vornherein Verdachtsfälle, unter die Lupe genommen“, erzählt Stöger: Wir haben uns bewusst Zeit genommen, um die Fälle sorgfältig zu prüfen.“ Etwa 40 sind auch immer noch in Arbeit.
Insgesamt muss die Kasse 150.000 Euro zurückfordern, wobei die Bandbreite je Fall von 120 bis 3850 Euro für das Jahr 2002 reicht.
Stöger nützt die Gelegenheit zu grundsätzlicher Kritik: „Die Einkommens- und Zuverdienstgrenzen sind kaum verständlich; außerdem ist die Einkommenssituation für junge Familien oft schwer derart genau vorhersehbar, wie sich das die Juristen vorstellen.“
Daher gleich ein Rat Stögers: „Von einer Rückforderung betroffene Personen können Klage beim Arbeits- und Sozialgericht erheben.“
Foto: Chris Koller
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