Was damals im Juni 2006 geschah, nennt das Gesetz "Unzucht mit Unmündigen", also unter 14-Jährigen, und ist mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht. Trotzdem ist in diesem Fall alles anders gewesen: Hier steht kein vielleicht sogar gewalttätiger Mann vor Gericht.
Frühreifer Bub übernahm die Initiative
Eine Frau ist angeklagt und es begann alles so harmlos: Die allein stehende Mutter des älter wirkenden Buben hatte nach Monaten wieder ein "Date" und suchte eine Bleibe für ihren Sohn über die Nacht. Eine Freundin, die nunmehr Angeklagte, wollte ihn aufnehmen. Es war gerade Fußball-WM, ein gemeinsamer Fernsehabend war geplant.
Richter: "Hätten's ihm zwei Watschen runtergehaut"
Doch statt einer spannenden Vorrundenbegegnung im TV ging es bald um andere Dinge: "Erst wollte er kuscheln, dann hat er gefragt, ob wir nackt im Bett schlafen. Und dann ist es passiert", gesteht die Frau (Verteidigung: Eduard Wegrostek). "Aber nicht auf meine Initiative, es war sein Wunsch", schränkt sie ein. "Hätten’s ihm zwei Watschen runtergehaut", meint darauf Richter Thomas Schrammel.
Er verhängt drei Monate bedingt und begründet das so: Es würde hier ein Grenzfall vorliegen, weit entfernt von anderen Verfahren, die nach diesem Paragraphen verhandelt werden...
Von Peter Grotter
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