Prozess-Auftakt

Mutter wegen Mordes an Tochter vor Gericht

Österreich
13.03.2007 16:36
Am Landesgericht Linz hat am Dienstag der Mordprozess gegen eine 43-jährige Niederösterreicherin begonnen. Die Anklage wirft der Frau vor, ihre 21-jährige Tochter geköpft und in die Donau geworfen zu haben. Die Beschuldigte erklärte sich nicht schuldig. Bei der Befragung über die mutmaßliche Mordnacht am 8. Jänner 2006 verstummte die Angeklagte. Die Vernehmung musste deshalb abgebrochen werden.

Die 43-Jährige rutschte nur noch auf ihrem Sessel im Gerichtssaal hin und her und war für Fragen nicht mehr ansprechbar. Gerichtspsychiater Reinhard Haller als Gutachter stellte fest: "Ich kann auch nicht sagen, ob sie es war." Es gelte aber als sicher, dass bei der Frau keine schwere psychische Erkrankung vorliege. Sie leide aber unter einer erheblichen Persönlichkeitsstörung und neige zu Depression und Hysterie. Das sei mit der Belastung durch die offensichtlichen psychischen Probleme der getöteten Tochter erklärbar. Sie brauche auf jeden Fall therapeutische Hilfe.

Die Richterin berichtete, es sei auf Antrag der Verteidigung ein Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten eingeholt worden, diese sei gegeben. Ihr körperlicher Zustand werde zudem jeweils vor Verhandlungsbeginn kontrolliert. Die Verteidigung bezweifelte dennoch die Verhandlungsfähigkeit.

Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten Mord und Leichenschändung vor. Sie habe zielgerichtet und planvoll das Umbringen ihrer Tochter und das Verschwindenlassen der Leiche verübt. Das Mutter-Tochter- Verhältnis sei von zum Teil tätlichen Auseinandersetzungen geprägt gewesen.

In einem Streit Anfang Jänner 2006 habe sie die damals 23-jährige Tochter getötet. Danach habe sie dem Leichnam Kopf und Arme abgetrennt und den Torso in die Donau geworfen, wo er von Straßenarbeitern gefunden wurde. Die Frau habe mehrfach versucht, die Tat zu verschleiern, bis sie Ende Jänner 2006 festgenommen wurde.

Zum Tatzeitpunkt sei sie laut Gutachten zurechnungsfähig gewesen. Erst danach habe sich - durch das Verarbeiten des Verlustes - eine Verschlechterung ihres Zustandes eingestellt, sie sei aber nach wie vor für andere gefährlich.

Der Verteidiger stellte fest, durch die Indizien sei lediglich die Leichenschändung nachzuweisen. Die Todesursache und der Todesort der Tochter seien aber unbekannt.

Bild: (c) Christian Koller

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