Experte ortet Fehler

“Grundrechtswidrig”: Wilder Streit um Burkaverbot

Österreich
19.10.2017 15:04

"Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz ist grundrechtswidrig!", so Verfassungsexperte Heinz Mayer. Ein Anwalt aus Wien plant nun, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen, um das Burkaverbot zu Fall zu bringen. Auslöser: Eine Wienerin hatte eine Strafe aufgebrummt bekommen.

Anlassfall des Streits war die Abmahnung einer Wienerin (28), die ihren Mund mit einem Schal bedeckt hatte. Nora F. bekam von der Polizei dafür eine Strafe in der Höhe von 50 Euro aufgebrummt. Als sie diese nicht zahlen wollte, wurde sie angezeigt. Anwalt Georg Zanger möchte jetzt den Fall seiner Mandantin zum Präzedenzfall machen - und das Burkaverbot kippen.

Eingriff ins Privatleben?
Damit hätte er auch gute Chancen, räumt Verfassungsexperte Heinz Mayer gegenüber der "Krone" ein: "Denn wenn ich jemandem verbiete, dass er sich einen Schal oder eine Mütze ins Gesicht zieht, ist das ein Eingriff in sein Privatleben und hat mit Integration nichts zu tun", sagt der Experte: "Das ist ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention."

"Das ist absurd"
Im Unterschied zu Frankreich oder Belgien, wo das Burkaverbot schon länger gilt, sei das Gesetz hierzulande verfassungswidrig. "Es gilt ja von der Burka bis zur Skimütze. Das ist absurd! Es muss mir überlassen sein, was man von meinem Gesicht sieht oder nicht", argumentiert Mayer.

Anna Richter-Trummer, Kronen Zeitung

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